Medikamentenplan und Notfallkontakte: Vorlage für Familien und Senioren
Halten Sie Arzneimittel, Anwendungshinweise und wichtige Telefonnummern lesbar und aktuell – als Ergänzung zum offiziellen Medikationsplan, nicht als Ersatz für Arzt oder Apotheke.
- Familien- und Seniorenversion
- BMP, eML und eMP verständlich unterschieden
- 112, 116117 und Giftnotruf richtig zugeordnet

Ein guter Medikamentenplan listet alle tatsächlich angewendeten Arzneimittel lesbar und aktuell auf – und eine klare Notfallnummern-Liste sorgt dafür, dass im Ernstfall jede Person die richtige Stelle erreicht. Dieser Ratgeber zeigt, was in den Plan gehört, worin sich private Vorlage, BMP, eML und eMP unterscheiden und wann 112, 116117 oder der Giftnotruf zuständig ist. Die AllesBereit-Vorlage hilft beim Ordnen – Medikamente und Dosierungen ändern Sie nur nach ärztlicher oder pharmazeutischer Vorgabe.
Kurz beantwortet: Ein guter Medikamentenplan enthält alle tatsächlich angewendeten Arzneimittel – einschließlich Selbst- und Bedarfsmedikation – mit Handelsname, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, genauer Dosierung, Zeitpunkt und aktuellem Standdatum. Die AllesBereit-Vorlage hilft beim Ordnen, ersetzt aber nicht den bundeseinheitlichen Medikationsplan von Arzt oder Apotheke. Halten Sie zusätzlich eine datensparsame Notfallnummern-Liste bereit: 112 bei Lebensgefahr, 116117 bei dringenden nicht lebensbedrohlichen Problemen außerhalb der Praxiszeiten und den regional zuständigen Giftnotruf bei Vergiftungsverdacht.
- Angaben exakt übernehmen
- Pro Person ein eigener Plan
- Nach jeder Änderung alle Kopien ersetzen
Nicht selbst ändern. Übertragen Sie Arzneimittel und Dosierungen exakt von Packung, Rezept oder offiziellem Plan. Änderungen, Pausen oder das Absetzen klären Sie ausschließlich mit Ärztin, Arzt oder Apotheke. AllesBereit prüft keine Wechselwirkungen und gibt keine Dosierungen vor.
Was die AllesBereit-Vorlage leisten kann: AllesBereit erfasst, prüft oder speichert keine persönliche Medikation. Die Vorlagen dienen der privaten Organisation und werden lokal ausgefüllt. Wir erstellen keinen bundeseinheitlichen Medikationsplan, prüfen keine Wechselwirkungen und geben keine Dosierungen vor. Lassen Sie Ihre Angaben mit Ärztin, Arzt oder Apotheke abgleichen. Der elektronische Medikationsplan befindet sich im Juli 2026 im schrittweisen Pilot- und Einführungsprozess; dieser Ratgeber wird aktualisiert, wenn sich der bundesweite Stand ändert.
Was gehört in einen Medikamentenplan?
Ein Medikamentenplan ist eine geordnete Übersicht aller Arzneimittel, die eine Person tatsächlich anwendet – mit den Angaben, die im Ernstfall zählen. Dazu gehören Handelsname, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, die genaue Dosierung mit Einheit, der Zeitpunkt und ein aktuelles Standdatum. Wichtig ist die Vollständigkeit: nicht nur verschreibungspflichtige Tabletten, sondern auch Selbst- und Bedarfsmedikation.
Die AllesBereit-Vorlage ist dabei eine private Haushaltsübersicht zum Sammeln und Ordnen – kein amtliches Dokument. Legen Sie sie nach der Fundort-Logik des Notfallordners ab und lassen Sie die Angaben mit Arzt oder Apotheke abgleichen; wie Sie den Medikamentenplan im Notfallordner richtig ablegen, zeigt der Notfallordner-Ratgeber.
Warum ein aktueller Plan im Haushalt hilft
Ein aktueller Plan hilft an vielen Stellen: Ärztin und Arzt sehen schnell die Gesamtmedikation, die Apotheke kann beraten und aktualisieren, Pflegekräfte und Krankenhäuser gewinnen Zeit, und eine Vertrauensperson kann im Vertretungsfall verlässlich Auskunft geben. Gerade wenn mehrere Behandelnde beteiligt sind, verhindert eine gemeinsame Übersicht Missverständnisse.
Der Plan ist dabei ein Organisations-, kein Behandlungswerkzeug: Er ersetzt keine ärztliche Entscheidung und kein Gespräch mit der Apotheke. Denken Sie auch an besondere Situationen – etwa wenn Medikamente gekühlt werden müssen oder ein Gerät Strom braucht. Wie Sie Medikamente und Medizingeräte bei Stromausfall planen, behandelt der 10-Punkte-Plan.
Private Vorlage, BMP, eML und eMP: die Unterschiede
Es lohnt sich, vier Ebenen auseinanderzuhalten. Die private Medikamentenübersicht (etwa die AllesBereit-Vorlage) füllen Sie selbst aus – sie ergänzt, ersetzt aber nichts. Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist der standardisierte Papierausdruck mit maschinenlesbarem Barcode, den Praxis oder Apotheke erstellen und aktualisieren. Die elektronische Medikationsliste (eML) in der elektronischen Patientenakte speist sich vor allem aus E-Rezept-Daten und ist nicht automatisch die vollständige tatsächliche Medikation – rezeptfreie, privat oder analog verordnete Mittel können fehlen. Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist ein strukturierter Plan mit aktueller Gesamtmedikation, Dosierung und Hinweisen.
Wichtig für den Alltag: Die elektronische Medikationsliste und der elektronische Medikationsplan sind nicht dasselbe. Mitte Juli 2026 beginnt der eMP schrittweise in der ePA-Pilotierung – er ist also noch nicht überall gleich verfügbar. Verlassen Sie sich deshalb nicht ausschließlich auf die digitale Verfügbarkeit, sondern halten Sie zusätzlich einen aktuellen Papierausdruck bereit. Die folgende Übersicht ordnet die Ebenen ein.
Im Juli 2026 noch im schrittweisen Rollout. Der elektronische Medikationsplan wird ab Mitte Juli schrittweise pilotiert. Halten Sie zusätzlich einen aktuellen Papierplan bereit.
Verordnet ist nicht automatisch eingenommen. Die elektronische Medikationsliste bildet vor allem E-Rezept-Daten ab und kann unvollständig oder nicht mehr aktuell sein. Gleichen Sie sie mit der tatsächlichen Anwendung ab.
| Ebene | Wer erstellt/pflegt? | Was enthält sie? | Vorteil | Wichtige Grenze | Stand Juli 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Private AllesBereit-Übersicht | Sie selbst | Selbst eingetragene Gesamtübersicht | Flexibel, verständlich | Kein amtliches Dokument | Jederzeit nutzbar |
| Papier-BMP | Praxis/Apotheke | Standardisierter Plan mit Barcode | Einlesbar, aktualisierbar | Anspruch an Voraussetzungen gebunden | Etabliert |
| Elektronische Medikationsliste (eML) | System aus E-Rezept-Daten | Chronologische Verordnungsliste | Automatisch gespeist | Nicht = tatsächliche Einnahme | Mit ePA verfügbar |
| Elektronischer Medikationsplan (eMP) | Behandelnde in der ePA | Strukturierte Gesamtmedikation | Aktuell, strukturiert | Nicht überall verfügbar | Schrittweise Pilotierung |
Wer Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan hat
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig für mindestens 28 Tage anwenden sollen. Grundlage ist § 31a SGB V, konkretisiert durch die gemeinsame Vereinbarung. „Drei Medikamente“ meint dabei drei verschiedene verordnete Arzneimittel – nicht drei Tabletten pro Tag und nicht drei beliebige Produkte aus der Apotheke.
Wichtig: Auch bei weniger als drei Arzneimitteln kann eine Medikamentenübersicht sinnvoll sein und ärztlich erstellt werden – niemand ist „ausgeschlossen“. Selbstmedikation zählt für die Vollständigkeit des Plans, auch wenn sie den gesetzlichen Anspruch nicht auslöst. Sprechen Sie Arzt oder Apotheke aktiv auf einen Plan an, wenn er Ihnen hilft.
Drei verordnete Arzneimittel für mindestens 28 Tage. Der gesetzliche Anspruch betrifft mindestens drei gleichzeitig angewendete, verordnete und systemisch wirkende Arzneimittel. Auch bei weniger Arzneimitteln kann ein Plan sinnvoll sein.
Diese Angaben gehören in den Plan
Damit ein Plan im Ernstfall trägt, müssen die Felder eindeutig sein. Übernehmen Sie die exakte Schreibweise von Packung, BMP oder Apotheke und raten Sie nichts aus dem Gedächtnis. Einheiten wie mg, µg, ml, Tropfen, Hübe oder Pflaster sind nicht austauschbar, und eine „1“ ohne Einheit ist unzureichend. Ordnen Sie keine Wirkstoffe selbst zu und rechnen Sie nichts um – bei Unklarheit lassen Sie das Feld offen und klären es.

| Feld | Beispielart | Warum wichtig? | So prüfen | Nicht tun |
|---|---|---|---|---|
| Name der Person | Ein Plan je Person | Verwechslung vermeiden | Vollständiger Name | Familie mischen |
| Standdatum | TT.MM.JJJJ | Aktualität erkennbar | Bei jeder Änderung neu | Undatiert lassen |
| Handelsname | Wie auf der Packung | Eindeutige Identifikation | Packung/BMP | Erraten |
| Wirkstoff | Wie dokumentiert | Behandelnde brauchen ihn | Packung/Apotheke | Selbst zuordnen |
| Stärke | z. B. Zahl + Einheit | Dosis hängt daran | Exakt übernehmen | Schätzen |
| Darreichungsform | Tablette, Tropfen, Pflaster … | Anwendung unterscheidet sich | Wie angegeben | Vereinheitlichen |
| Dosierung | z. B. „morgens: 1 Tablette“ | Kernangabe | Aus ärztlichem Plan | Nur „1“ |
| Einheit | mg, µg, ml, Hub … | Nicht austauschbar | Genau übernehmen | Weglassen |
| Zeitpunkt | morgens/mittags/abends, Uhrzeit | Einnahme steuern | Wie verordnet | Umdeuten |
| Einnahmegrund | Verständlich, wenn bestätigt | Orientierung | Ärztlich/pharmazeutisch | Diagnose raten |
| Anwendungshinweis | z. B. „nach dem Essen“, wenn bestätigt | Sichere Anwendung | Aus Vorgabe | Selbst erfinden |
| Verordnende/koordinierende Stelle | Falls hilfreich | Rückfragen möglich | Wie bekannt | Pflichtfeld erzwingen |
| Bedarfsangabe | „bei Bedarf“, separat | Risikobereich | Nur bestätigt | Mit Dauermed mischen |
| Allergie/Unverträglichkeit | Bestätigt, getrennt | Sicherheit | Dokumentiert | Vermutung als Fakt |
Selbstmedikation, Bedarfsmedikation und besondere Darreichungsformen
Ein vollständiger Plan listet nicht nur Tabletten und nicht nur verschreibungspflichtige Mittel. Häufig vergessen werden rezeptfreie Arzneimittel der Selbstmedikation, relevante pflanzliche Arzneimittel, Augentropfen, Inhalationen, Pflaster, Salben, Tropfen und Injektionen. Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte gehören nur als gesonderte, fachlich zu prüfende Ergänzung hinein – nicht als Auslöser des BMP-Anspruchs.
Die Bedarfsmedikation ist ein eigener Risikobereich: Kennzeichnen Sie sie klar mit „bei Bedarf“, tragen Sie Anlass, Einzeldosis, Mindestabstand und die maximale Tagesmenge nur exakt nach ärztlicher oder pharmazeutischer Anweisung ein und vermischen Sie sie nicht mit der Dauermedikation. „Bei Schmerzen nach Gefühl“ gehört nicht in den Plan. Pflasterwechsel, Inhalationen oder Tropfen pressen Sie nicht in ein Tablettenschema. Die folgende Übersicht zeigt, was leicht übersehen wird.
| Präparat | Aufnehmen? | Woher genaue Angaben? | Besondere Grenze |
|---|---|---|---|
| Verschreibungspflichtige Dauermedikation | Ja | Rezept/BMP/Apotheke | Vollständig übernehmen |
| Bedarfsmedikation | Ja, getrennt | Ärztliche Anweisung | Nur bestätigte Grenzen |
| Rezeptfreie Arzneimittel | Ja | Packung/Apotheke | Auch regelmäßig eingenommene |
| Pflanzliche Arzneimittel | Wenn relevant | Packung/Apotheke | Wechselwirkungen möglich |
| Augentropfen | Ja | Packung | Nicht als Tablette führen |
| Inhalationen | Ja | Packung/Arzt | Hübe statt „Stück“ |
| Pflaster | Ja | Arzt/Apotheke | Wechselrhythmus angeben |
| Salben/Creme | Wenn relevant | Packung | Anwendungsort notieren |
| Tropfen | Ja | Packung/Arzt | Einheit „Tropfen“ |
| Injektionen | Ja | Arzt/Apotheke | Einheit exakt |
| Nahrungsergänzungsmittel | Nur als Ergänzung | Packung | Löst keinen Anspruch aus |
| Relevante Medizinprodukte | Nach Prüfung | Hersteller/Arzt | Gesondert kennzeichnen |
Allergien, Unverträglichkeiten und medizinische Hinweise
Allergie und Unverträglichkeit sind nicht dasselbe und werden getrennt eingetragen. Eine Arzneimittelallergie notieren Sie nur, wenn sie bekannt beziehungsweise medizinisch dokumentiert ist – benennen Sie das auslösende Arzneimittel oder den Wirkstoff möglichst eindeutig und beschreiben Sie die Reaktion nur knapp und sachlich. Eine beobachtete Nebenwirkung deuten Sie nicht selbst in eine „Allergie“ um. Bei Unsicherheit schreiben Sie „vermutete Unverträglichkeit – ärztlich klären“ und stellen keine Diagnose.
Die Blutgruppe ist kein Pflichtfeld der Medikamentenübersicht. Tragen Sie sie nur ein, wenn sie professionell dokumentiert ist und die Person das möchte – ein Selbsttest reicht nicht. Und wichtig: Eine eingetragene Blutgruppe ersetzt weder die medizinische Bestimmung noch den Verträglichkeitstest vor einer Transfusion.
Allergie und Unverträglichkeit sind nicht dasselbe. Tragen Sie bestätigte Allergien und bekannte Unverträglichkeiten getrennt ein. Vermutungen klären Sie ärztlich oder pharmazeutisch.
Blutgruppe: kein Pflichtfeld. Eine eingetragene Blutgruppe ersetzt weder die medizinische Bestimmung noch den Verträglichkeitstest vor einer Transfusion.
Die Familienvorlage: pro Person ein eigener Plan
In einem Haushalt mit mehreren Personen gilt: Jede Person bekommt einen eigenen Plan. Präparate verschiedener Haushaltsmitglieder werden niemals im selben persönlichen Plan vermischt – das Verwechslungsrisiko wäre zu hoch. Eine gemeinsame Familienliste auf einem einzigen Blatt ist deshalb keine gute Idee.
Sinnvoll ist stattdessen ein Satz gleich aufgebauter Einzelpläne, ergänzt um die relevanten Kontakte wie Kinderarzt und die zuständige Apotheke. Halten Sie fest, wer im Haushalt für die Aktualisierung zuständig ist, und bewahren Sie die Pläne an einem bekannten, geschützten Ort auf. So findet im Ernstfall jede Person schnell die richtige Übersicht.
Die Seniorenvorlage: große Schrift und klare Zuständigkeiten
Für ältere Menschen zählt vor allem Lesbarkeit: große Schrift, klare Spalten, ausreichend Zeilen und eindeutige Zeitpunkte. Ergänzen Sie klare Zuständigkeiten – wer hilft beim Aktualisieren, wer ist Ansprechpartner, welcher Pflegedienst ist eingebunden. Eine reduzierte Geldbeutelkarte mit den wichtigsten Angaben und einem Hinweis, wo der vollständige Plan liegt, kann zusätzlich helfen.
Achten Sie darauf, dass eine Vertrauensperson Standort und Zugangsweg kennt, und stimmen Sie den Plan bei Bedarf mit Pflege und behandelnden Stellen ab. Die folgende Übersicht zeigt, worin sich Familien- und Seniorenvorlage unterscheiden.
| Merkmal | Familienvorlage | Seniorenvorlage |
|---|---|---|
| Schriftgröße | Standard, gut lesbar | Besonders groß |
| Personenstruktur | Mehrere Einzelpläne | Meist eine Person |
| Medikamentenzeilen | Variabel | Mehr Zeilen, viel Platz |
| Kinderarzt | Enthalten | In der Regel nicht |
| Pflegekontakt | Nach Bedarf | Häufig zentral |
| Verantwortlichkeit | Ein Elternteil koordiniert | Angehörige/Pflege benannt |
| Geldbeutelkarte | Optional | Empfohlen, reduziert |
| Ausdruck | Pro Person | Groß, gut sichtbar abgelegt |
| Ablage | Notfallordner | Bekannter geschützter Ort |
112, 116117, 110 oder Giftnotruf?
Eine gute Notfallnummern-Liste ordnet die Nummern eindeutig zu. Die 112 wählen Sie bei Lebensgefahr oder wenn bleibende Schäden nicht ausgeschlossen werden können – sie erreicht Rettungsdienst und Feuerwehr. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der regulären Praxiszeiten. Die 110 ist der Polizeinotruf bei akuter Gefahr oder Straftat und kein medizinischer Ersatznotruf.
Der Giftnotruf ist regional organisiert: Es gibt mehrere Giftinformationszentren und keine bundeseinheitliche einzelne Nummer. Tragen Sie die für Ihr Bundesland zuständige Nummer aus dem aktuellen BfR-Verzeichnis ein. Bei Lebensgefahr gilt immer die 112. Wie Sie den zuständigen Giftnotruf finden und generell Notruf und Bereitschaftsdienst richtig wählen, zeigen die offiziellen Stellen. Die folgende Übersicht ordnet die Kontakte ein.

112 und 116117 nicht verwechseln. Die 112 gilt bei Lebensgefahr oder möglichem bleibendem Schaden (Rettungsdienst/Feuerwehr). Die 116117 ist für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten. Im Zweifel und bei Lebensgefahr wählen Sie die 112.
Giftnotruf regional eintragen. Deutschland hat mehrere Giftinformationszentren. Tragen Sie die für Ihr Bundesland zuständige Nummer aus dem aktuellen BfR-Verzeichnis ein. Bei Lebensgefahr 112.
| Kontakt | Wofür? | Beispielhafte Lage | Nicht dafür | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| 112 | Lebensgefahr, mögl. bleibender Schaden | Bewusstlosigkeit, schwere Atemnot | Bagatellen | Rettungsdienst/Feuerwehr |
| 116117 | Dringend, nicht lebensbedrohlich, außerhalb Praxiszeiten | Fieber am Wochenende | Lebensgefahr | Ärztlicher Bereitschaftsdienst |
| 110 | Akute Gefahr, Straftat | Einbruch, Bedrohung | Medizinischer Notruf | Polizei |
| Regionaler Giftnotruf | Vergiftungsverdacht | Verschlucken, falsche Dosis | Lebensgefahr → 112 | Nummer per BfR-Verzeichnis |
| Hausarzt/Kinderarzt | Planbare/praxisbezogene Anliegen | Folgerezept, Rückfrage | Akute Lebensgefahr | Innerhalb der Erreichbarkeit |
| Apotheke | Arzneimittelfragen, Aktualisierung | Beratung, Plan-Update | Notruf | Keine Notrufnummer |
| Pflegedienst/Hausnotruf | Pflege, Alltag | Sturz, Unterstützung | Ersatz für 112 | Nach Bedarf ergänzen |
Welche persönlichen Notfallkontakte sinnvoll sind
Ergänzen Sie die offiziellen Nummern um mindestens zwei persönliche Kontakte, soweit möglich, jeweils mit Beziehung und aktueller Erreichbarkeit. Wichtig ist, dass jede Kontaktperson weiß, dass sie eingetragen ist, und ihre Rolle kennt. Ein Notfallkontakt ist aber nicht automatisch bevollmächtigt: Stellen Sie niemanden als medizinisch entscheidungsbefugt dar, wenn keine entsprechende Vollmacht besteht.
Bei getrennten Eltern, Pflege, Patchwork- oder Betreuungssituationen beschreiben Sie die Rollen klar, damit im Ernstfall niemand raten muss. Halten Sie die Nummern aktuell – ein jährlicher Kontaktcheck und eine sofortige Änderung bei neuen Nummern gehören dazu.
Kühlschrank, Notfallordner und Geldbeutel: welche Information wohin?
Nicht jede Information gehört an jeden Ort. Eine Notfallnummern-Liste darf gut sichtbar sein – etwa am Kühlschrank oder am Telefon –, aber ohne vollständige Medikamentenliste, ohne Diagnosen und ohne Versichertennummer. Die vollständige Medikation gehört an einen bekannten, aber geschützten Ort: in den Notfallordner, an eine bekannte geschützte Stelle und als Kopie bei der betroffenen Person.
Für die Geldbeutelkarte gilt Datensparsamkeit: Name, bei bewusstem Wunsch das Geburtsdatum, zwei Notfallkontakte, wichtige bestätigte Arzneimittelallergien, ein Standdatum und ein Hinweis, wo der vollständige Plan liegt – keine zehnzeilige Medikamentenliste in Miniaturschrift, keine Diagnosensammlung, keine Versichertennummer und keine PIN. Wie Sie Gesundheitsunterlagen im Notfallordner ablegen, zeigt der Notfallordner-Ratgeber. Die folgende Matrix ordnet zu.
Notfallnummern sichtbar, Medikation geschützt. Hängen Sie keine vollständige Medikamenten- oder Diagnoseliste offen aus. Der geschützte Ablageort muss der Vertrauensperson bekannt sein.
| Information | Kühlschrankblatt | Geldbeutelkarte | Notfallordner | ePA/digital | Grenze |
|---|---|---|---|---|---|
| 112/116117 | Ja | Ja | Ja | — | Immer aktuell |
| Regionaler Giftnotruf | Ja | Optional | Ja | — | Regional prüfen |
| Persönliche Kontakte | Ja (2) | Ja (2) | Ja | — | Mit Zustimmung |
| Vollständige Medikation | Nein | Nein | Ja | eMP | Geschützt |
| Allergien | Nein | Nur bestätigt, wichtig | Ja | ePA | Getrennt eintragen |
| Diagnosen | Nein | Nein | Nach Auswahl | ePA | Datensparsam |
| Krankenkasse | Nein | Optional | Ja (geschützt) | — | Sensibel |
| Versichertennummer | Nein | Nein | Nur geschützt | — | Karte separat |
| Patientenverfügung-Fundort | Nein | Hinweis mit Fundort | Ja | — | Nur Fundort |
| Passwort/Zugang | Nein | Nein | Nur Fundort-Logik | — | Nie offen |
So bleibt nur eine aktuelle Version im Umlauf
Ein Plan ist nur so gut wie seine Aktualität. Versehen Sie jede Kopie mit einem Standdatum und erstellen Sie nach jeder Änderung eine neue Fassung. Sammeln Sie alte Haushaltskopien ein und ersetzen Sie sie, damit im Ernstfall keine widersprüchlichen Versionen kursieren – gerade bei Kühlschrankblatt, Geldbeutelkarte und Ordnerkopie.

Nur eine aktuelle Fassung. Jede Kopie erhält ein Standdatum. Nach einer Änderung werden alte aktive Kopien eingesammelt und ersetzt.
| Ereignis | Was ändern? | Welche Kopien ersetzen? | Wer muss informiert werden? |
|---|---|---|---|
| Neues Arzneimittel | Zeile ergänzen | Alle aktiven Kopien | Vertrauensperson |
| Abgesetzt | Zeile entfernen | Alle Kopien | Beteiligte |
| Andere Stärke/Dosis | Feld exakt anpassen | Alle Kopien | Ggf. Pflege |
| Krankenhausentlassung | Gesamten Plan abgleichen | Alle Kopien | Hausarzt/Apotheke |
| Neuer Arzt | Kontakt aktualisieren | Kontaktteil | Betroffene Person |
| Neue Apotheke | Kontakt aktualisieren | Kontaktteil | — |
| Neue Allergie/Unverträglichkeit | Getrennt eintragen | Alle Kopien | Behandelnde |
| Neue Telefonnummer | Kontakt aktualisieren | Sichtbare Listen | Kontaktperson |
| Jährlicher Komplettcheck | Alles prüfen | Nach Bedarf | Vertrauensperson |
Gesundheitsdaten sicher aufbewahren
Gesundheits- und Versicherungsdaten sind besonders sensibel – Datenminimierung geht vor Vollständigkeitsästhetik. Legen Sie nur ab, was im Notfall wirklich hilft, und begrenzen Sie den Zugriff auf Vertrauenspersonen. Die vollständige Versichertennummer ist kein Pflichtfeld einer offen sichtbaren Liste, und die elektronische Gesundheitskarte führen Sie ohnehin separat mit.
Wenn Sie digital arbeiten, gelten dieselben Grundsätze wie beim Notfallordner: verschlüsselt speichern, den Zugang regeln und keine offenen Passwörter oder Zugangsdaten hinterlegen. AllesBereit speichert keine Gesundheitsdaten – die Vorlagen werden lokal ausgefüllt. So bleibt der Plan nützlich und trotzdem geschützt.
Was Sie für einen guten Medikamentenplan nicht brauchen
Ein guter Medikamentenplan ist nicht möglichst umfangreich. Er ist eindeutig, vollständig genug, geprüft und aktuell. Nicht nötig sind eine amtlich wirkende Privatvorlage, ein nachgebauter BMP-Barcode, ein öffentlicher QR-Code mit Gesundheitsdaten, eine Familienliste auf einem Blatt, eine „1-0-1“-Zeile ohne Einheit, selbst erratene Wirkstoffe, eine eigene Wechselwirkungsampel oder eine Dosierungsberechnung.
Ebenso wenig brauchen Sie eine Diagnosensammlung, die vollständige Versichertennummer am Kühlschrank, Miniaturschrift auf der Geldbeutelkarte, eine ungeprüfte Blutgruppe, eine alte Parallelfassung, eine Pflicht-App, eine reine Cloudlösung, ein serverseitiges Gesundheitsformular oder eine E-Mail-Pflicht für den Download. Und Sie brauchen keine Medikamentenwerbung, kein medizinisches Siegel und kein Heil- oder Sicherheitsversprechen.
Der 20-Minuten-Start
Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Beginnen Sie heute mit einer Person: Legen Sie einen leeren Plan an, tragen Sie die aktuell angewendeten Arzneimittel exakt von Packung, Rezept oder BMP ein und ergänzen Sie das Standdatum. Notieren Sie die wichtigsten Notfallnummern – 112, 116117 und den regionalen Giftnotruf – sowie zwei persönliche Kontakte.
Lassen Sie die Angaben beim nächsten Arzt- oder Apothekenbesuch abgleichen und legen Sie den Plan an einem bekannten, geschützten Ort ab. Alles Weitere – Familienpläne, Seniorenversion, Geldbeutelkarte – ergänzen Sie in Ruhe. Medikamente und Notfallkontakte regelmäßig prüfen und Schritt für Schritt vervollständigen.
Häufige Fragen
Was gehört in einen Medikamentenplan?
Alle tatsächlich angewendeten Arzneimittel – verordnete Dauer- und Bedarfsmedikation sowie Selbstmedikation – mit Handelsname, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, genauer Dosierung mit Einheit, Zeitpunkt, Einnahmegrund (wenn bestätigt) und einem Standdatum. Auch Augentropfen, Inhalationen, Pflaster oder Tropfen gehören dazu. Übernehmen Sie die Angaben exakt von Packung, Rezept oder Apotheke und raten Sie nichts aus dem Gedächtnis.
Was ist der Unterschied zwischen Medikamentenplan und Medikationsplan?
Umgangssprachlich meinen beide dasselbe. „Medikationsplan“ ist der Fachbegriff, insbesondere beim bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), den Praxis oder Apotheke erstellen. Eine private „Medikamentenübersicht“ wie die AllesBereit-Vorlage ist eine ergänzende Haushaltsliste zum Sammeln und Ordnen. Sie ersetzt den offiziellen Plan nicht, sondern hilft, die Angaben vorzubereiten und mit Arzt oder Apotheke abzugleichen.
Ist die AllesBereit-Vorlage ein bundeseinheitlicher Medikationsplan?
Nein. Die AllesBereit-Vorlage ist eine private Medikamentenübersicht – kein amtliches Dokument und kein Ersatz für den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Sie enthält keinen offiziellen Barcode und keine ärztliche Ausstellung. Nutzen Sie sie zum Sammeln und Ordnen und lassen Sie die Angaben anschließend mit einem aktuellen ärztlichen oder pharmazeutischen Medikationsplan abgleichen. So ergänzen sich private Übersicht und offizieller Plan.
Wer hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan?
Gesetzlich Versicherte, die mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig für mindestens 28 Tage anwenden sollen, haben nach § 31a SGB V Anspruch auf Erstellung und Aushändigung. „Drei Medikamente“ meint drei verschiedene verordnete Arzneimittel, nicht drei Tabletten pro Tag. Auch bei weniger Arzneimitteln kann eine ärztlich erstellte Übersicht sinnvoll sein – niemand ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zählen rezeptfreie Medikamente zu den drei Arzneimitteln?
Für den gesetzlichen Anspruch zählen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel. Rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzungsmittel lösen den Anspruch nicht aus. Für die Vollständigkeit des Plans sind sie aber wichtig: Selbstmedikation und relevante rezeptfreie Arzneimittel sollten mit erfasst werden, weil sie Wechselwirkungen haben können. Der Anspruch und die inhaltliche Vollständigkeit sind also zwei verschiedene Dinge.
Kann ich auch bei weniger als drei Medikamenten einen Plan bekommen?
Ja. Der gesetzliche Anspruch greift erst ab drei verordneten Arzneimitteln, aber Ärztinnen und Ärzte können auch dann einen Medikationsplan erstellen, wenn sie ihn für sinnvoll halten. Und eine private Übersicht können Sie jederzeit selbst führen. Wer nur ein oder zwei Medikamente nimmt, ist also nicht „ausgeschlossen“ – sprechen Sie Arzt oder Apotheke einfach darauf an.
Wer erstellt und aktualisiert den BMP?
Den bundeseinheitlichen Medikationsplan erstellt und aktualisiert die Praxis oder die Apotheke; er trägt einen maschinenlesbaren Barcode und lässt sich dort einlesen. Bringen Sie zu Terminen Ihre vollständige Medikation mit, damit der Plan aktuell bleibt. Ihre private Übersicht dient als Vorbereitungs- und Abgleichhilfe. Nach Änderungen sollte der offizielle Plan neu ausgedruckt und in Ihren Unterlagen ersetzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen BMP, eML und eMP?
Der BMP ist der standardisierte Papierausdruck mit Barcode. Die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA speist sich vor allem aus E-Rezept-Daten und bildet nicht automatisch die vollständige tatsächliche Einnahme ab. Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist ein strukturierter Plan mit aktueller Gesamtmedikation. eML und eMP sind nicht dasselbe – die Liste zeigt Verordnungen, der Plan die aufbereitete Gesamtmedikation.
Ist der elektronische Medikationsplan im Juli 2026 überall verfügbar?
Nein. Mitte Juli 2026 beginnt der eMP schrittweise in der ePA-Pilotierung und ist noch nicht flächendeckend gleich verfügbar. Verlassen Sie sich für den Alltag deshalb nicht ausschließlich auf die digitale Version, sondern halten Sie zusätzlich einen aktuellen Papierausdruck bereit. Dieser Ratgeber wird aktualisiert, wenn sich der bundesweite Stand ändert. Fragen Sie im Zweifel Praxis oder Apotheke nach dem aktuellen Stand.
Reicht die elektronische Patientenakte als Medikamentenplan?
Nicht allein. Die elektronische Medikationsliste in der ePA bildet vor allem E-Rezept-Daten ab und kann unvollständig oder nicht mehr aktuell sein – rezeptfreie oder analog verordnete Mittel fehlen unter Umständen. Der strukturierte eMP wird erst schrittweise eingeführt. Halten Sie deshalb zusätzlich einen aktuellen Papierausdruck und Ihre private Übersicht bereit und gleichen Sie beides mit der tatsächlichen Anwendung ab.
Soll ich Handelsname oder Wirkstoff eintragen?
Am besten beides, wenn beides bekannt ist – den Handelsnamen wie auf der Packung und den Wirkstoff wie dokumentiert. Ordnen Sie den Wirkstoff aber nicht selbst aus dem Handelsnamen zu und umgekehrt; im Zweifel übernehmen Sie nur, was auf Packung, Rezept oder BMP steht, und lassen das andere Feld offen zur Klärung. Behandelnde brauchen oft den Wirkstoff, Angehörige eher den vertrauten Handelsnamen.
Wie trage ich Dosierung und Einnahmezeit ein?
Mit eindeutiger Einheit und klarem Zeitpunkt, exakt aus dem ärztlichen Plan. Schreiben Sie zum Beispiel „morgens: 1 Tablette“ statt nur „1“. Einen Mahlzeitenbezug oder Intervalle (etwa wöchentlich) übernehmen Sie nur, wenn sie bestätigt sind. Pressen Sie Pflaster, Inhalationen oder Tropfen nicht in ein Tablettenschema. Rechnen Sie nichts um und schätzen Sie keine Bruchteile – bei Unklarheit fragen Sie Arzt oder Apotheke.
Was bedeutet 1-0-1?
Die Schreibweise 1-0-1 steht für morgens–mittags–abends (hier: morgens 1, mittags 0, abends 1), teils ergänzt um eine vierte Stelle für die Nacht. Sie kann hilfreich sein, reicht aber allein nicht: Ohne Einheit ist „1“ unzureichend, und nicht jede Anwendung passt in dieses Schema. Ergänzen Sie deshalb die Darreichungsform und die Einheit und nutzen Sie für Bedarfs- und Spezialanwendungen eigene, klare Angaben.
Wie trage ich Bedarfsmedikamente ein?
Getrennt von der Dauermedikation und klar mit „bei Bedarf“ gekennzeichnet. Notieren Sie Anlass, Einzeldosis, Mindestabstand und die maximale Tagesmenge nur exakt so, wie Arzt oder Apotheke es vorgegeben haben. Erfinden Sie keine Maximaldosen und schreiben Sie nichts wie „bei Schmerzen nach Gefühl“. Bei Unklarheit fragen Sie nach – Bedarfsmedikation ist ein Risikobereich, in dem Genauigkeit besonders zählt.
Gehören rezeptfreie und pflanzliche Arzneimittel in den Plan?
Ja, sofern sie regelmäßig oder relevant angewendet werden. Rezeptfreie und pflanzliche Arzneimittel können Wechselwirkungen haben, deshalb ist ihre Erfassung für die Vollständigkeit wichtig – auch wenn sie den gesetzlichen BMP-Anspruch nicht auslösen. Übernehmen Sie die Angaben von der Packung und weisen Sie Arzt oder Apotheke beim Abgleich darauf hin, damit die Gesamtmedikation stimmt.
Gehören Nahrungsergänzungsmittel hinein?
Nur als gesonderte, fachlich zu prüfende Ergänzung – nicht als reguläres Arzneimittel und nicht als Auslöser des BMP-Anspruchs. Manche Nahrungsergänzungsmittel können dennoch relevant sein, etwa für Wechselwirkungen. Kennzeichnen Sie sie klar als solche und lassen Sie beim Arzt- oder Apothekenbesuch prüfen, ob und wie sie berücksichtigt werden sollten. Vollständigkeit hilft, Datensparsamkeit bei sichtbaren Listen bleibt aber wichtig.
Muss ich Augentropfen, Sprays, Pflaster und Salben eintragen?
Ja, wenn sie angewendet werden. Diese Formen werden häufig vergessen, sind aber Teil der tatsächlichen Medikation. Tragen Sie sie mit der richtigen Darreichungsform und Einheit ein – Hübe beim Spray, „Tropfen“ bei Tropfen, den Wechselrhythmus beim Pflaster, den Anwendungsort bei Salben. Pressen Sie sie nicht in ein Tablettenschema. So bleibt der Plan vollständig und für Behandelnde eindeutig.
Was ist der Unterschied zwischen Allergie und Unverträglichkeit?
Eine Allergie ist eine immunologische Reaktion; eine Unverträglichkeit umfasst andere unerwünschte Reaktionen. Tragen Sie beides getrennt ein und nur, was bekannt beziehungsweise dokumentiert ist. Deuten Sie eine beobachtete Nebenwirkung nicht selbst in eine „Allergie“ um. Bei Unsicherheit schreiben Sie „vermutete Unverträglichkeit – ärztlich klären“. Die genaue Einordnung nehmen Arzt oder Apotheke vor, nicht die private Vorlage.
Gehört die Blutgruppe auf die Notfallkarte?
Sie ist kein Pflichtfeld. Tragen Sie die Blutgruppe nur ein, wenn sie professionell dokumentiert ist und die Person das möchte – ein Selbsttest genügt nicht. Wichtig: Eine eingetragene Blutgruppe ersetzt weder die medizinische Bestimmung noch den Verträglichkeitstest vor einer Transfusion; Rettungsdienst und Krankenhaus verlassen sich darauf nicht allein. Spezielle Transfusionsausweise haben eine eigene Bedeutung und werden nicht durch ein Freitextfeld ersetzt.
Welche Nummer wähle ich: 112 oder 116117?
Die 112 bei Lebensgefahr oder wenn bleibende Schäden nicht ausgeschlossen werden können – etwa bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot oder Verdacht auf Schlaganfall. Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Im Zweifel und bei Lebensgefahr gilt immer die 112.
Wo finde ich den richtigen Giftnotruf?
Deutschland hat mehrere Giftinformationszentren, aber keine bundeseinheitliche einzelne Nummer. Tragen Sie die für Ihr Bundesland zuständige Nummer aus dem aktuellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ein und prüfen Sie sie regelmäßig. Übernehmen Sie keine alte Liste ungeprüft. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie immer zuerst die 112 und nicht den Giftnotruf.
Gehört die vollständige Medikamentenliste an den Kühlschrank?
Nein. Eine Notfallnummern-Liste darf gut sichtbar sein, die vollständige Medikation gehört aber an einen bekannten, aber geschützten Ort – etwa in den Notfallordner. Am Kühlschrank haben eine komplette Medikamentenliste, Diagnosen und die Versichertennummer nichts zu suchen. So bleiben Gesundheitsdaten geschützt, und im Ernstfall finden Vertrauenspersonen trotzdem schnell den vollständigen Plan am vereinbarten Ort.
Welche Angaben gehören auf eine Geldbeutelkarte?
Nur das Nötigste: Name, bei bewusstem Wunsch das Geburtsdatum, zwei Notfallkontakte, wichtige bestätigte Arzneimittelallergien, ein Standdatum und ein Hinweis, wo der vollständige Plan liegt. Nicht darauf gehören eine zehnzeilige Medikamentenliste in Miniaturschrift, eine Diagnosensammlung, die Versichertennummer, eine PIN oder ein QR-Link zu offen zugänglichen Gesundheitsdaten. Datensparsamkeit schützt Sie – gerade bei etwas, das verloren gehen kann.
Braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Plan?
Ja. Jede Person bekommt einen eigenen Plan; Präparate verschiedener Haushaltsmitglieder werden niemals im selben persönlichen Plan vermischt, weil das Verwechslungsrisiko zu hoch ist. Sinnvoll ist ein Satz gleich aufgebauter Einzelpläne plus gemeinsame Kontakte wie Kinderarzt und Apotheke. Halten Sie fest, wer im Haushalt für die Aktualisierung zuständig ist, und bewahren Sie die Pläne an einem bekannten, geschützten Ort auf.
Welche Vorlage eignet sich für Senioren?
Eine Seniorenvorlage mit großer Schrift, klaren Spalten, ausreichend Zeilen und eindeutigen Zeitpunkten. Ergänzen Sie klare Zuständigkeiten – wer hilft beim Aktualisieren, welcher Pflegedienst ist eingebunden – und eine reduzierte Geldbeutelkarte mit Hinweis auf den vollständigen Plan. Wichtig ist, dass eine Vertrauensperson Standort und Zugangsweg kennt. Stimmen Sie den Plan bei Bedarf mit Pflege und behandelnden Stellen ab.
Wie oft muss ich den Medikamentenplan aktualisieren?
Immer nach einer Änderung – neues oder abgesetztes Arzneimittel, andere Stärke oder Dosis, Krankenhausentlassung, neue Allergie – und zusätzlich bei einem jährlichen Komplettcheck. Versehen Sie jede Fassung mit einem Standdatum und ersetzen Sie alte aktive Kopien, damit keine widersprüchlichen Versionen kursieren. Gleichen Sie den Plan bei Arzt- oder Apothekenbesuchen ab, damit er die tatsächliche Medikation abbildet.
Was mache ich mit alten Plänen?
Sammeln Sie alte, nicht mehr gültige Fassungen ein und ersetzen Sie sie durch die aktuelle Version – gerade Kühlschrankblatt, Geldbeutelkarte und Ordnerkopie. So verhindern Sie, dass im Ernstfall widersprüchliche Angaben kursieren. Vernichten Sie ausgemusterte Kopien mit Gesundheitsdaten sicher, statt sie offen zu entsorgen. Im Umlauf bleibt idealerweise nur eine einzige, datierte und geprüfte Fassung.
Kann ich die Vorlage digital ausfüllen?
Ja, sofern Sie dieselben Datenschutzgrundsätze beachten wie beim Notfallordner: verschlüsselt speichern, den Zugang regeln und keine offenen Passwörter oder Zugangsdaten hinterlegen. Eine reine Cloudlösung ohne Kontoschutz ist nicht ideal, und eine Pflicht-App brauchen Sie nicht. Halten Sie zusätzlich einen aktuellen Papierausdruck bereit, weil er im Notfall ohne Gerät und Strom lesbar ist.
Sind meine Daten bei AllesBereit gespeichert?
Nein. AllesBereit erfasst, prüft oder speichert keine persönliche Medikation. Die Vorlagen dienen der privaten Organisation und werden lokal ausgefüllt; es gibt kein serverseitiges Gesundheitsformular und keine E-Mail-Pflicht für die Nutzung. Ihre Gesundheitsdaten bleiben bei Ihnen. Für die medizinische Richtigkeit gleichen Sie die Angaben mit Ärztin, Arzt oder Apotheke ab – AllesBereit prüft keine Wechselwirkungen.
Kann eine Notfallkontaktperson medizinische Entscheidungen treffen?
Nicht automatisch. Ein Notfallkontakt ist eine erreichbare Vertrauensperson, aber nicht ohne Weiteres bevollmächtigt. Medizinische Entscheidungen setzen eine entsprechende Vollmacht voraus – etwa eine Vorsorgevollmacht. Stellen Sie deshalb niemanden auf der Karte oder Liste als „entscheidungsbefugt“ dar, wenn keine Vollmacht besteht. Wie Sie Vollmachten und ihren Fundort im Notfallordner dokumentieren, zeigt der Notfallordner-Ratgeber.
Ruhiger Abschluss
Ein guter Medikamentenplan ist kein großes Projekt: Er listet die tatsächlich angewendeten Arzneimittel eindeutig auf, bleibt aktuell und liegt an einem bekannten, geschützten Ort. Dazu eine datensparsame Notfallnummern-Liste mit 112, 116117 und dem regionalen Giftnotruf – und die Angaben mit Arzt oder Apotheke abgeglichen. Ändern Sie Medikamente und Dosierungen nie selbst. So sind Sie und Ihre Familie im Ernstfall auskunftsfähig, und Vorsorge bleibt einfach erledigt.
Passend dazu: wichtige Dokumente feuerfest aufbewahren.
Passend dazu: Hausapotheke prüfen und aktuell halten.
Quellen & Medizinstand
Stand: 14.07.2026. Rechts-, Register- und Verfügbarkeitsangaben werden regelmäßig geprüft; volatile Angaben (eMP-Rollout, regionale Giftnotrufnummern, offizielle Formulare) können sich ändern. Dieser Ratgeber ist eine Organisationshilfe und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung; für Medikation und Dosierung sind Ärztin, Arzt oder Apotheke maßgeblich.
- § 31a SGB V und gemeinsame Vereinbarung: Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan (mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel für mindestens 28 Tage).
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Anspruch und Inhalt des bundeseinheitlichen Medikationsplans.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): offizielle Informationen zum Medikationsplan.
- gematik: aktueller Stand des elektronischen Medikationsplans (eMP) in der ePA (Mitte Juli 2026 schrittweise Pilotierung).
- gesund.bund.de: Notruf und Bereitschaftsdienst (112, 116117); Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Verzeichnis der Giftinformationszentren.
Zuständigen Giftnotruf finden und die regionale Nummer eintragen. Bei Lebensgefahr gilt immer die 112.