Ratgeber · Dokumente & Ordnung

Notfallordner für Familien: wichtige Dokumente in 8 Registern organisieren

Ordnen Sie Kontakte, Unterlagen und Fundorte so, dass Ihre Familie im Krankenhaus-, Vertretungs- oder Evakuierungsfall nicht erst suchen muss.

  • Acht klare Register
  • Original, Kopie und Fundort unterscheiden
  • Keine offenen Passwörter oder PINs
Stand: 14.07.2026Organisationshilfe – keine RechtsberatungKategorie: Dokumente & Ordnung
Ein neutraler Ringordner mit acht Registerlaschen wird an einem hellen Tisch geordnet, daneben Umschlag, Stift und Dokumententasche

Ein Familien-Notfallordner nimmt Ihren Angehörigen im entscheidenden Moment die Sucharbeit ab – im Krankenhaus, bei einer Vertretung oder nach einem Gebäudeschaden. Mit acht klaren Registern ordnen Sie Kontakte, Unterlagen und Fundorte ruhig und datensparsam. Wichtig ist die Unterscheidung von Übersicht, Kopie, Original und Fundort-Hinweis – und dass Passwörter, PINs und TANs nicht offen im Ordner liegen.

Kurz beantwortet: Ein Familien-Notfallordner lässt sich in acht Register gliedern: persönliche Übersicht, Familienunterlagen, Gesundheit, Vollmachten und Verfügungen, Versicherungen und Rente, Finanzen und Verträge, Notfallkontakte und digitaler Zugangsplan sowie Qualifikationen und Mitgliedschaften. Legen Sie nicht automatisch jedes Original hinein. Arbeiten Sie mit Kopien, nutzbaren Ausfertigungen und klaren Fundort-Hinweisen. Passwörter, PINs und TANs bleiben außerhalb des offenen Ordners. Der Ordner organisiert vorhandene Dokumente – er ersetzt keine rechtliche Erstellung oder Beratung.

  • Acht Register
  • Fundort statt Sammelwahn
  • Jährlich und bei Veränderungen prüfen

Was dieser Ratgeber leistet – und was nicht: AllesBereit erklärt, wie Sie vorhandene Dokumente, Kontakte und Fundorte übersichtlich organisieren. Wir erstellen keine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung oder Testamentvorlage und prüfen keine individuelle Rechtslage. Für rechtlich verbindliche Dokumente nutzen Sie aktuelle offizielle Informationen und fachliche Beratung. Das Acht-Register-System ist eine redaktionelle AllesBereit-Struktur, keine amtliche Vorgabe. Es werden keine persönlichen Beispieldaten verwendet.

Was gehört in einen Notfallordner?

Ein Notfallordner – oft auch Notfallmappe genannt – ist ein Organisationssystem, kein eigenes Rechtsdokument. Er bündelt die wichtigsten Informationen so, dass Vertrauenspersonen im Ernstfall schnell handeln können: Übersichten, ausgewählte Kopien, nutzbare Ausfertigungen und Fundort-Hinweise. AllesBereit gliedert ihn in acht Register – von der persönlichen Übersicht bis zu Qualifikationen und Mitgliedschaften.

Entscheidend ist, was nicht hineingehört: nicht jedes Original, keine offenen Passwörter und keine kompletten Datensammlungen. Weniger, aber Aktuelles und Auffindbares ist mehr wert als ein dicker, veralteter Ordner.

Der Ordner organisiert – er macht Dokumente nicht gültig. Die rechtliche Wirkung ergibt sich allein aus dem jeweiligen Dokument, seiner Form, seinem Inhalt, seiner Aktualität und Zugänglichkeit. Der Notfallordner ersetzt keine rechtliche Erstellung und keine Beratung; Form, Inhalt und Zugänglichkeit jedes Rechtsdokuments müssen separat stimmen.

Wofür ein Familien-Notfallordner im Alltag hilft

Ein Notfallordner zeigt seinen Wert in ganz unterschiedlichen Situationen. Im Krankenhausfall müssen Angehörige oder Bevollmächtigte schnell wissen, welche Versicherung gilt, welche Medikamente eingenommen werden und ob eine Patientenverfügung existiert. Im Vertretungsfall – wenn jemand vorübergehend nicht selbst handeln kann – hilft eine klare Übersicht, wer bevollmächtigt ist und wo die Urkunde liegt. Und bei Evakuierung oder Gebäudeschaden zählt, dass die wichtigsten Unterlagen und Fundorte griffbereit oder auffindbar sind.

In allen drei Fällen geht es nicht um Vollständigkeit um jeden Preis, sondern um schnelle Orientierung. Wie ein solcher Ordner in den größeren Ablauf einer Störung passt, zeigt der ruhige 10-Punkte-Plan für den Stromausfall. Der Ordner nimmt Ihrer Familie im entscheidenden Moment die Sucharbeit ab.

Der wichtigste Unterschied: Übersicht, Kopie, Original und Fundort

Bevor Sie sortieren, lohnt sich eine klare Drei-Ebenen-Logik. Eine Arbeits- und Übersichtskopie dient der schnellen Orientierung, den Kontaktdaten und der Wiederbeschaffung. Das Original oder eine nutzbare Ausfertigung gehört dorthin, wo die Urkunde rechtlich beziehungsweise praktisch benötigt wird. Und ein Fundort- und Zugangsplan zeigt Vertrauenspersonen, wo Original, amtliche Verwahrung, Bankschließfach, Notariat oder eine verschlüsselte Sicherung liegen.

Der zentrale Merksatz: Eine Kopie kann beim Ordnen und Wiederbeschaffen helfen, ersetzt aber nicht automatisch das benötigte Original oder eine beglaubigte beziehungsweise notarielle Ausfertigung. Für bestimmte Handlungen wird trotzdem das Original verlangt. Die folgende Übersicht ordnet typische Dokumente ein – eine Akzeptanzgarantie ist das nicht.

Grafik: Original, Kopie oder Fundort – Kopie für Übersicht und Wiederbeschaffung, Original wenn nötig, Fundort-Hinweis bei Verwahrung
Eine Kopie ersetzt nicht automatisch das benötigte Original.

Kopie bedeutet nicht automatisch Originalersatz. Kopien erleichtern Orientierung und Wiederbeschaffung. Für bestimmte Handlungen wird trotzdem das Original, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Kopie benötigt.

Original, Kopie oder Fundort? (Keine Akzeptanzgarantie – im Zweifel fachlich klären.)
Dokumenttyp Übersicht/Kopie im Ordner Original/Ausfertigung Möglicher externer Fundort Wichtige Grenze
Familienurkunden Kopie sinnvoll Sicher verwahren Dokumentenkassette, Schließfach Beglaubigung ggf. nötig
Ausweis/Reisepass Nur bewusste Kopie Bei der Person Geschützter Ort Missbrauchsrisiko beachten
Vorsorgevollmacht Kopie/Übersicht Original oft entscheidend Bei Vertrauensperson/Notariat Original für Nachweis nötig
Patientenverfügung Kopie, wenn Original auffindbar Nutzbare Ausfertigung Fundort dokumentieren Kopie nicht immer akzeptiert
Betreuungsverfügung Kopie/Übersicht Original Bei Vertrauensperson ZVR-Registrierung möglich
Testament Nur Fundort-Hinweis Privat oder amtlich verwahrt Nachlassgericht/Notariat Nicht gedankenlos abheften
Versicherungen Übersicht/Kopie Police sicher verwahren Ordner Zone 2 Vertragsnummer sparsam
Miet-/Kaufvertrag Kopie Original Geschützter Ort Grundbuch separat
Zeugnisse Kopie Original Sichere Ablage Wiederbeschaffung planen
Medikamentenplan Aktuelle Kopie Register 3 Nur aktuell und relevant
Bankübersicht Übersicht ohne Zugänge Keine PIN/TAN

Das Acht-Register-System auf einen Blick

Acht klare Register sind hilfreicher als eine große unsortierte Ablage. Sie führen von der persönlichen Übersicht über Familie, Gesundheit und Vollmachten bis zu Versicherungen, Finanzen, Kontakten und Nachweisen. Das System ist ein redaktionelles AllesBereit-Ordnungsmodell – keine gesetzliche Vorgabe und keine amtliche Registerstruktur. Sie können es an Ihren Haushalt anpassen.

Grafik: Notfallordner – die acht Register: Persönliches, Familie, Gesundheit, Vollmachten, Versicherungen, Finanzen, Kontakte und Digitales, Nachweise
Die acht Register: so viel wie nötig, so wenig sensibel wie möglich.
Die acht Register im Überblick
Register Inhalt Typische Form Sensibel? Prüfintervall
1 Persönliches Übersicht, Identität, Vertrauenspersonen Übersicht/Kopie Mittel Jährlich
2 Familie Urkunden, Kinder, Betreuung Kopie + Fundort Mittel Bei Veränderung
3 Gesundheit Versicherung, Medikamentenplan, Kontakte Aktuelle Kopie Hoch Bei Änderung
4 Vollmachten Vorsorge, Betreuung, Patientenverfügung Übersicht + Fundort Hoch Jährlich/fachlich
5 Versicherungen Policen, Rente, Leistungen Übersicht/Kopie Mittel Bei Vertragswechsel
6 Finanzen Bankübersicht, Verträge, Wohnen Übersicht ohne Zugänge Hoch Bei Änderung
7 Kontakte & Digitales Notfallkontakte, Zugangsplan Liste + sicherer Fundort Hoch Bei Zugangsänderung
8 Nachweise Qualifikationen, Fahrzeuge, Mitgliedschaften Kopie Niedrig Selten

Register 1: Persönliche Übersicht und Identität

Register 1 ist die Startseite Ihres Ordners. Hier stehen eine Haushaltsübersicht, Namen und Geburtsdaten, Kontaktdaten und die benannten Vertrauenspersonen. Kopien von Personalausweis oder Reisepass gehören nur bei bewusster Entscheidung hinein, ebenso Führerschein oder Fahrzeugpapiere als Kopie, falls relevant. Notieren Sie zusätzlich die Fundorte der Originale.

Bewahren Sie Ausweiskopien sicher und nicht frei zugänglich auf, weil sie ein Missbrauchsrisiko bergen. Wiederholen Sie vollständige Ausweisnummern nicht zusätzlich in frei zugänglichen Übersichtsblättern, und versenden Sie Kopien nicht unverschlüsselt per E-Mail. Nicht in dieses Register gehören Ausweis-PIN, vollständige Karten-PINs oder offen zugängliche Sicherheitscodes.

Register 2: Familie, Kinder und Urkunden

In Register 2 sammeln Sie familienbezogene Unterlagen: Familienurkunden beziehungsweise das Stammbuch nach eigenem Konzept, Geburts-, Heirats- und gegebenenfalls Sterbeurkunden, dazu Kita- und Schulkontakte, Abholberechtigungen, Betreuungspersonen und Haustierkontakte. Für Kinder ist ein Fundort-Hinweis zu einer Sorgerechtsverfügung sinnvoll – nicht die eigene Rechtsvorlage.

Wichtig: Alltagserlaubnisse und Abholberechtigungen sind keine Sorgerechtsverfügungen. Einrichtungen können eigene Formulare und Regeln haben, die Sie regelmäßig mit Schule, Kita oder Betreuung abstimmen. Aus einer Abholvollmacht lässt sich keine Vollmacht für medizinische Entscheidungen ableiten. Die Benennung einer gewünschten Vormundsperson für minderjährige Kinder gehört in den Bereich letztwilliger Verfügungen und sollte – gerade bei Alleinerziehenden, Patchwork- oder getrennten Familien und Auslandsbezug – rechtlich begleitet werden.

Register 3: Gesundheit, Medikamente und Pflege

Register 3 enthält notfallrelevante Gesundheitsinformationen – keine vollständige Krankenakte. Sinnvoll sind Krankenversicherung, Haus- und Facharztkontakte, ein aktueller Medikamentenplan, relevante Allergien und Unverträglichkeiten, wichtige Diagnosen nach bewusster Auswahl, Hilfsmittel, der Pflegedienst, Notfallkontakte, der Organspendeausweis beziehungsweise sein Fundort und ein Hinweis auf eine Patientenverfügung.

Nicht hinein gehören ungefilterte Arztbriefe der letzten Jahrzehnte, veraltete Diagnoselisten oder intime, nicht notfallrelevante Informationen ohne bewusste Entscheidung der betroffenen Person. AllesBereit gibt keine medizinischen Empfehlungen. Wie Sie einen aktuellen Medikamentenplan und Notfallkontakte anlegen, behandelt ein eigener Ratgeber (in Vorbereitung).

Register 4: Vollmachten, Verfügungen und ihr Fundort

Register 4 ist das rechtlich sensibelste – und wird bewusst als Übersicht geführt, nicht als Formularsammlung. Halten Sie fest, ob eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung, ein Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht und eine Sorgerechtsverfügung vorhanden sind, wer Vertrauensperson ist, wo Original beziehungsweise Ausfertigung liegen, ob eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erfolgt ist und wann zuletzt geprüft wurde.

Zur Einordnung: Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erstellt werden; für bestimmte Befugnisse gelten besondere Anforderungen an Form und ausdrücklichen Inhalt, und Banken können eigene Vollmachten verlangen. Grundstücks-, Darlehens- und Unternehmensangelegenheiten benötigen besondere Prüfung, und eine notarielle Beratung kann auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll sein. Eine Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende Behandlungssituationen; sehr allgemeine Formulierungen können zu unbestimmt sein. Das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB betrifft nur bestimmte, zeitlich begrenzte Gesundheitsangelegenheiten und ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht. AllesBereit erstellt hierzu keine Formularvorlage – nutzen Sie aktuelle Informationen des Bundesjustizministeriums und der Verbraucherzentralen und lassen Sie besondere Lagen rechtlich prüfen.

Vorsorgeregister und Testamentsregister: nicht verwechseln

Zwei zentrale Register werden oft verwechselt, obwohl sie ganz Verschiedenes tun. Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) registriert Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht – gespeichert werden Informationen über das Vorhandensein und unter anderem der Aufbewahrungsort, nicht die Urkunde selbst. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) speichert Verwahrangaben zu notariell beurkundeten oder amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden, nicht deren Inhalt.

Beide Register machen ein Dokument auffindbar, ersetzen aber weder seine wirksame Erstellung noch den Zugriff darauf. Eine Registrierung macht eine fehlerhafte Verfügung nicht gültig, und das Fehlen einer Registrierung macht eine Verfügung nicht automatisch unwirksam. Registrierung und Aufbewahrung sind zwei verschiedene Dinge.

Grafik: ZVR und ZTR nicht verwechseln – Vorsorgeregister erfasst Vorsorgeangelegenheiten ohne Urkunde, Testamentsregister erfasst Verwahrangaben ohne Testamentstext
Registrierung und Aufbewahrung sind zwei verschiedene Dinge.

ZVR: registriert, nicht hinterlegt. Das Zentrale Vorsorgeregister informiert über vorhandene Vorsorgeregelungen und ihren Aufbewahrungsort. Die Urkunde selbst wird dort nicht gespeichert.

ZTR: Verwahrangaben statt Testamentstext. Das Zentrale Testamentsregister erfasst notariell beurkundete oder amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden. Privat verwahrte Testamente werden dort nicht registriert.

Zentrales Vorsorgeregister und Zentrales Testamentsregister im Vergleich
Register Zweck Was wird registriert? Urkunde gespeichert? Wer greift zu? Häufige Verwechslung
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) Vorsorgeangelegenheiten auffindbar machen Vorhandensein + Aufbewahrungsort Nein Betreuungsgerichte „speichert meine Vollmacht“
Zentrales Testamentsregister (ZTR) Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden Verwahrangaben, nicht der Inhalt Nein Nachlass-/Standesbehörden im Sterbefall „enthält den Testamentstext“

Gehört das Testament in den Notfallordner?

Ein Testament ist kein normales Ordnerformular. Ein eigenhändiges Testament kann nach § 2247 BGB durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet und privat aufbewahrt werden; auf Wunsch kann es nach § 2248 BGB in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Privat aufbewahrte Testamente können nicht im Zentralen Testamentsregister registriert werden, und das Register kennt nie den Inhalt der Urkunde.

Der Notfallordner sollte deshalb nicht pauschal als Aufbewahrungsort des einzigen Testamentsoriginals dienen. Sinnvoll ist ein neutraler Hinweis, ob ein Testament existiert und wo es bewusst aufbewahrt wird. Eine eindeutig als „Kopie – nicht das Original“ gekennzeichnete Kopie kann der Orientierung dienen, ersetzt das Original aber nicht. Klären Sie die passende Lösung mit fachlicher Beratung.

Fundort klären, Original nicht gedankenlos abheften. Ein eigenhändiges Testament kann privat oder amtlich verwahrt werden. Klären Sie die passende Lösung fachlich; im Ordner genügt häufig ein Fundort-Hinweis.

Register 5: Versicherungen, Rente und Leistungen

Register 5 verschafft den Überblick über die Absicherung des Haushalts: Versicherer, Ansprechpartner und – nur soweit nötig – Vertragsnummern zu Hausrat, Haftpflicht, Gebäude, Kranken- und Pflegeversicherung sowie, je nach Haushalt, Berufsunfähigkeit oder Leben. Dazu kommen eine Renten- beziehungsweise Pensionsübersicht, wichtige Leistungsbescheide und der Fundort der Policen.

Halten Sie das Register schlank: Es ist keine Sammlung aller Werbepost und keine Ablage sämtlicher Korrespondenz. Eine kurze Übersicht mit den richtigen Ansprechpartnern hilft im Ernstfall mehr als ein voller Ordner.

Register 6: Finanzen, Wohnen und Verträge

Register 6 bündelt Finanzielles und Vertragliches – bewusst datensparsam. Sinnvoll sind eine Bank- und Depotübersicht ohne offene Zugangsdaten, ein Überblick über Kredite, der Miet- oder Kaufvertrag, ein Grundbuchhinweis, Versorger, Mobilfunk und Internet, Leasing, Fahrzeug, die Steuerberatung, laufende Zahlungen und der Fundort wichtiger Originale. Bürgschaften oder besondere Verpflichtungen nehmen Sie nur nach rechtlicher Prüfung auf.

Nicht offen abheften sollten Sie vollständige Kartendaten, PIN oder TAN, Onlinebanking-Passwörter, vollständige Depotzugänge, Sicherheitsfragen, unverschlüsselte Steuerarchive oder Kopien aller Kontoauszüge. Bei Banken genügt oft der Name, der Kontoinhaber, die letzten vier Stellen oder eine eindeutige interne Bezeichnung sowie ein Hinweis auf eine bestehende Bankvollmacht.

Register 7: Notfallkontakte und digitaler Zugangsplan

Register 7 verbindet Menschen und digitale Zugänge. Es enthält die wichtigsten Kontakte – Familie, Nachbarn, Arbeitgeber, Hausverwaltung, Schule oder Kita, Pflege, Tierarzt und Schlüsselpersonen – sowie eine Liste der relevanten digitalen Dienste und einen geregelten Notfallzugangs- und Wiederherstellungsplan. Der Ordner zeigt, wo und wie ein freigegebener Notfallzugang möglich ist; er enthält nicht die offenen Schlüssel zu allen Konten.

Nutzen Sie dafür einen Passwortmanager oder eine geeignete verschlüsselte Lösung, planen Sie die Zwei-Faktor-Authentisierung und die Wiederherstellung mit und legen Sie fest, welche Vertrauensperson im Ernstfall Zugang erhalten soll. So bleibt der Zugang kontrolliert und trotzdem im Notfall nutzbar.

Keine offene Passwortliste. Passwörter, PINs, TAN-Listen, Karten-PINs, Onlinebanking-Zugänge, vollständige Recovery-Codes, Personalausweis-PIN oder Alarm- und Smart-Home-Codes werden nicht offen abgeheftet. Notieren Sie stattdessen die Dienste, die Verantwortlichen und den sicheren Zugangsweg.

Register 8: Qualifikationen, Fahrzeuge und Mitgliedschaften

Register 8 sammelt Nachweise, die im Ernstfall die Wiederbeschaffung erleichtern: Schul-, Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse, wichtige Zusatzqualifikationen, Berufszulassungen, Vereins- und Verbandsmitgliedschaften, Fahrzeugunterlagen und wertvolle Zertifikate – jeweils als Kopie und mit Wiederbeschaffungsinformationen.

Beschränken Sie sich auf das wirklich Relevante. Nicht jeder alte Nachweis muss in den Ordner; wichtig sind die Dokumente, deren Verlust im Ernstfall Aufwand oder Nachteile verursachen würde.

Welche Dokumente gehören nicht offen in den Ordner?

Ein guter Notfallordner ist auch dadurch definiert, was er weglässt. Manche Informationen bergen ein zu hohes Missbrauchsrisiko, um sie offen abzuheften. Statt sie in den Ordner zu legen, dokumentieren Sie einen sicheren Zugangs- oder Fundort. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle.

Das gehört nicht offen hinein
Information Risiko Bessere Lösung
Passwörter Kontoübernahme Passwortmanager + Zugangsweg
PIN/TAN Finanzieller Missbrauch Nur Hinweis auf sichere Lösung
Recovery-Codes Umgehung der 2FA Verschlüsselt, getrennt sichern
Vollständige Bankzugänge Kontozugriff Übersicht ohne Zugangsdaten
Unverschlüsselte Steuerdaten Datenmissbrauch Verschlüsselte Ablage
Komplette Patientenakte Sensible Gesundheitsdaten Nur Notfallrelevantes
Einziges Testamentsoriginal Verlust/Streit Fundort-Hinweis, sichere Verwahrung
Alle Originale an einem Ort Totalverlust bei Schaden Zonen-Logik (griffbereit/geschützt/digital)

Papier, Dokumententasche, Schließfach und digitale Sicherung kombinieren

Nicht alle Originale gehören an denselben Ort. Sinnvoll ist eine risikobasierte Zonen-Logik: Zone 1 ist der griffbereite Notfallordner mit Übersichten, Kopien und ausgewählten nutzbaren Unterlagen. Zone 2 ist ein geschützter Originalstandort – etwa eine geeignete Dokumententasche, eine Kassette, ein Bankschließfach, ein Notariat oder die amtliche Verwahrung, je nach Dokument. Zone 3 ist eine verschlüsselte digitale Sicherung beziehungsweise externe Kopie.

Verlassen Sie sich digital nicht auf einen einzigen Datenträger: Verschlüsseln Sie digitale Kopien, halten Sie mindestens eine getrennte Sicherung außerhalb des gewöhnlichen Gerätebestands, testen Sie Zugang und Wiederherstellung, halten Sie Dateiformate lesbar und vermerken Sie ein Versions- und Änderungsdatum. Ein unverschlüsselter USB-Stick am Schlüsselbund ist keine sichere Lösung, und die Cloud ist nur mit geeignetem Kontoschutz und Zwei-Faktor-Authentisierung sinnvoll. Die Schutz- und Produktdetails zu Dokumententaschen behandelt ein eigener Ratgeber (in Vorbereitung).

Aufbewahrungszonen
Zone Zweck Inhalt Zugriff Grenze
Griffbereiter Ordner Schnelle Orientierung Übersichten, Kopien, nutzbare Unterlagen Haushalt/Vertrauensperson Keine offenen Zugangsdaten
Geschützter Originalstandort Sichere Verwahrung Originale, Ausfertigungen Kontrolliert Dokumentabhängig wählen
Verschlüsselte digitale Sicherung Wiederbeschaffung Verschlüsselte Kopien Mit geregeltem Zugang Kein einzelner Datenträger
Kleine Dokumentenauswahl im Notgepäck Mitnahme bei Evakuierung Wichtigste Kopien/Kontakte Griffbereit Nur das Nötigste

Wo den Notfallordner aufbewahren?

Der Ordner sollte griffbereit, aber geschützt liegen – an einem Ort, den die Erwachsenen im Haushalt beziehungsweise die benannte Vertrauensperson kennen. Es hilft niemandem, wenn im Ernstfall niemand weiß, wo der Ordner steht. Gleichzeitig gehören sensible Inhalte nicht frei sichtbar in den Flur.

Vermeiden Sie pauschale Lösungen: Der Keller ist nicht automatisch ein guter Lagerort, ein Bankschließfach ist nicht in jedem Fall richtig, und eine „feuerfeste“ Tasche schützt nicht jedes Dokument sicher. Wählen Sie den Ort nach Dokument und Risiko und kombinieren Sie ihn mit der digitalen Sicherung. Wichtig bleibt: mindestens eine Vertrauensperson kennt Standort und Zugangsweg.

Familien, Senioren, Singles und Pflegehaushalte: was zusätzlich wichtig ist

Je nach Haushalt verschieben sich die Schwerpunkte. Eine Familie mit Kindern achtet besonders auf Betreuung, Abholberechtigungen und einen Fundort-Hinweis zur Sorgerechtsverfügung. Ein Single benennt frühzeitig eine Vertrauensperson und klärt Zugangswege. Ein Seniorenpaar legt Wert auf aktuelle Vollmachten, Medikamentenplan und gut lesbare Übersichten. Ein Pflegehaushalt stimmt Kontakte, Hilfsmittel und Zuständigkeiten mit dem Pflegedienst ab.

Besondere Aufmerksamkeit brauchen Patchworkfamilien, getrennte Eltern und Selbstständige beziehungsweise Personen mit Unternehmensverantwortung – hier lohnt sich rechtliche Begleitung. Die folgende Übersicht ordnet die Schwerpunkte ein.

Was passt zu welchem Haushalt?
Haushalt Zusätzlicher Schwerpunkt Vertrauensperson Besonders sensible Daten Professionelles Gate
Familie mit Kindern Betreuung, Sorgerechtsverfügung (Fundort) Angehörige/benannt Kinder-/Gesundheitsdaten Rechtsberatung bei Sorgerecht
Single Vertrauensperson früh benennen Bewusst festlegen Digitale Zugänge Vorsorgevollmacht klären
Seniorenpaar Aktuelle Vollmachten, Medikamentenplan Angehörige Gesundheit, Finanzen Fachliche Vorsorgeberatung
Pflegehaushalt Zuständigkeiten, Hilfsmittel Pflegedienst + Angehörige Pflege-/Gesundheitsdaten Pflege-/Rechtsberatung
Patchworkfamilie Klare Zuordnung, Sorgerecht Genau benennen Familien-/Sorgedaten Rechtsberatung empfohlen
Selbstständige/Geschäftsführung Unternehmens-/Bankvollmachten Definiert, ggf. beruflich Unternehmens-/Finanzdaten Rechts-/Steuerberatung

So aktualisieren Sie den Ordner ohne Daueraufwand

Ein Notfallordner lebt von der Aktualität, nicht von der Dicke. Planen Sie einen jährlichen Komplettcheck als ruhige Organisationsroutine – das ist eine AllesBereit-Empfehlung, keine gesetzliche Gültigkeitsfrist. Vorsorgevollmachten müssen nicht jährlich neu unterschrieben werden, und Patientenverfügungen verfallen nicht automatisch nach zwei Jahren.

Zusätzlich aktualisieren Sie ereignisbezogen: bei Umzug, Geburt, Volljährigkeit eines Kindes, Heirat, Trennung oder Scheidung, Todesfall, Arbeitgeber- oder Versicherungswechsel, Kredit oder Immobilienkauf, neuer Diagnose oder Medikamentenumstellung, einer neuen Vertrauensperson, dem Widerruf einer Vollmacht oder einer Änderung digitaler Zugänge. Die folgende Übersicht hilft.

Ein Termin, viele kleine Aktualisierungen. Prüfen Sie den Ordner einmal jährlich und zusätzlich nach wichtigen Veränderungen. Das ist eine AllesBereit-Routine, keine gesetzliche Gültigkeitsfrist.

Aktualisierungsanlässe
Anlass Betroffene Register Was prüfen? Wen informieren?
Jährlicher Termin Alle Aktualität, Fundorte Vertrauensperson
Umzug 1, 5, 6 Adressen, Verträge Versorger, Versicherer
Geburt/Volljährigkeit 2, 4 Urkunden, Betreuung/Vollmacht Familie
Heirat/Trennung 2, 4, 6 Status, Vollmachten Rechtsberatung
Neue Vertrauensperson 4, 7 Zugang, Vollmacht Betroffene Person
Medikamentenwechsel 3 Medikamentenplan Arzt/Pflege
Versicherung/Bank 5, 6 Verträge, Ansprechpartner Anbieter
Immobilien-/Kreditänderung 6 Verträge, Grundbuchhinweis Bank, ggf. Notariat
Passwortmanager-/2FA-Wechsel 7 Zugangs-/Wiederherstellungsplan Vertrauensperson

Was Sie für einen guten Notfallordner nicht brauchen

Ein guter Notfallordner ist nicht maximal dick. Er ist aktuell, verständlich und für die richtige Vertrauensperson auffindbar. Nicht nötig sind ein Ordner mit 300 ungeprüften Seiten, eine vollständige Patientenakte, offene Passwörter, eine PIN- oder TAN-Liste, die Kopie jedes Kontoauszugs oder alle Originale an einem Ort. Ebenso wenig brauchen Sie einen „rechtssicheren“ Formularsatz unbekannter Herkunft, eine selbst erzeugte KI-Testamentvorlage oder eine ungeprüft formulierte Generalvollmacht.

Verzichten Sie außerdem auf doppelte Ablagen veralteter Fassungen, einen unverschlüsselten USB-Stick als einzige Sicherung, einen „feuerfest“-Claim ohne Produktprüfung, den Tresor im Keller als pauschale Lösung, Nachlass- oder Todesfallästhetik und jedes Behörden- oder Notarsiegel. Und Sie brauchen keinen Druck zur sofortigen Vollständigkeit – Vorsorge darf ruhig wachsen.

Der 20-Minuten-Start: heute nur die Übersicht anlegen

Sie müssen den Ordner nicht an einem Wochenende fertigstellen. Beginnen Sie heute mit dem Wichtigsten: Legen Sie Register 1 an – die persönliche Übersicht mit Haushaltsmitgliedern, Kontaktdaten und benannten Vertrauenspersonen. Notieren Sie zu den drei bis fünf wichtigsten Dokumenten jeweils nur den Fundort, nicht das Original.

Das genügt für den Anfang und schafft sofort Orientierung. Alles Weitere ergänzen Sie ruhig Register für Register. Dokumente und Vertrauenspersonen im Haushalts-Check prüfen und Schritt für Schritt vervollständigen – ganz ohne Druck.

Häufige Fragen

Was gehört in einen Notfallordner?

In acht Registern: persönliche Übersicht, Familienunterlagen, Gesundheit, Vollmachten und Verfügungen, Versicherungen und Rente, Finanzen und Verträge, Notfallkontakte und digitaler Zugangsplan sowie Qualifikationen und Mitgliedschaften. Arbeiten Sie mit Übersichten, ausgewählten Kopien, nutzbaren Ausfertigungen und Fundort-Hinweisen. Passwörter, PINs, TANs und komplette Datensammlungen bleiben außen vor. Der Ordner organisiert vorhandene Dokumente – er ist selbst kein Rechtsdokument.

Wie viele Register sollte ein Notfallordner haben?

AllesBereit empfiehlt acht klare Register, weil sie Familie, Gesundheit, Vorsorge, Finanzen und Kontakte übersichtlich trennen. Das ist ein redaktionelles Ordnungsmodell, keine gesetzliche Vorgabe – Sie können es an Ihren Haushalt anpassen, Register zusammenfassen oder ergänzen. Wichtiger als die genaue Zahl ist, dass die Struktur klar ist und eine Vertrauensperson sich schnell zurechtfindet.

Ist Notfallmappe dasselbe wie Notfallordner?

Ja, „Notfallmappe“ und „Notfallordner“ meinen dasselbe: ein Organisationssystem für wichtige Dokumente, Kontakte und Fundorte. Beide Begriffe beschreiben eine Ablageform, kein eigenes Rechtsinstrument. Ob Ordner, Mappe oder digitale Struktur – entscheidend ist, dass die Inhalte aktuell, verständlich und für die richtige Person auffindbar sind und dass sensible Daten geschützt bleiben.

Brauche ich Originale oder reichen Kopien?

Das hängt vom Dokument ab. Eine Kopie hilft bei Orientierung und Wiederbeschaffung, ersetzt aber nicht automatisch das benötigte Original oder eine beglaubigte beziehungsweise notarielle Ausfertigung. Für bestimmte Handlungen – etwa bei Vollmachten oder Verträgen – wird häufig das Original verlangt. Legen Sie deshalb nicht alle Originale in den Ordner, sondern arbeiten Sie mit Kopien plus klaren Fundort-Hinweisen.

Welche Originale gehören in die Dokumentenmappe?

Es gibt keine feste Liste, die für alle passt. Häufig ist es sinnvoll, wichtige Originale an einem geschützten Ort zu verwahren und im Ordner nur Kopien und Fundort-Hinweise zu führen. Persönliche Ausweise bleiben bei der Person. Für Testament, Vollmachten und Verträge ist eine bewusste, dokumentabhängige Entscheidung besser als das pauschale Bündeln aller Originale an einem einzigen Ort.

Ersetzt eine Kopie das Original?

Nicht automatisch. Kopien erleichtern die Orientierung und die Wiederbeschaffung, doch für viele rechtliche oder praktische Handlungen wird das Original, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Kopie benötigt. Eine einfache Kopie wird nicht überall akzeptiert. Kennzeichnen Sie Kopien eindeutig als solche und dokumentieren Sie, wo sich das Original befindet, damit es im Ernstfall auffindbar bleibt.

Wo bewahre ich den Notfallordner auf?

Griffbereit, aber geschützt – an einem Ort, den die Erwachsenen im Haushalt oder die benannte Vertrauensperson kennen. Sensible Inhalte gehören nicht frei sichtbar in den Flur. Meiden Sie pauschale Lösungen wie „immer in den Keller“ oder „immer ins Schließfach“. Wählen Sie den Ort nach Dokument und Risiko und ergänzen Sie eine verschlüsselte digitale Sicherung an einem getrennten Ort.

Soll die Familie den Standort kennen?

Ja. Mindestens die Erwachsenen im Haushalt beziehungsweise die benannte Vertrauensperson sollten wissen, wo der Ordner steht und wie ein freigegebener Zugang funktioniert. Ein perfekt sortierter Ordner nützt nichts, wenn ihn im Ernstfall niemand findet. Gleichzeitig begrenzen Sie den Zugriff bewusst auf Vertrauenspersonen und legen offene Zugangsdaten gar nicht erst hinein.

Gehört das Testament in den Notfallordner?

Meist nicht als einziges Original. Ein eigenhändiges Testament kann nach § 2247 BGB privat aufbewahrt oder nach § 2248 BGB in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Im Notfallordner genügt häufig ein neutraler Hinweis, ob ein Testament existiert und wo es bewusst aufbewahrt wird. Eine als „Kopie – nicht das Original“ gekennzeichnete Abschrift kann orientieren, ersetzt das Original aber nicht.

Was ist das Zentrale Testamentsregister?

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) speichert Verwahrangaben zu notariell beurkundeten oder amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden – also Informationen darüber, dass und wo eine solche Urkunde verwahrt wird. Den Inhalt eines Testaments enthält es nicht. Es dient dazu, im Sterbefall die Verwahrstelle zu informieren, damit die Urkunde nicht übersehen wird. Privat aufbewahrte Testamente sind dort nicht registriert.

Kann ich ein privat aufbewahrtes Testament registrieren?

Nein. Privat aufbewahrte Testamente können nicht im Zentralen Testamentsregister registriert werden; das Register erfasst notariell beurkundete oder amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden. Wer eine Registrierung wünscht, klärt mit fachlicher Beratung, ob eine amtliche Verwahrung sinnvoll ist. Für den Notfallordner reicht ein Fundort-Hinweis, damit Angehörige wissen, wo ein privat verwahrtes Testament liegt.

Speichert das Testamentsregister den Inhalt?

Nein. Das Zentrale Testamentsregister kennt den Inhalt einer Urkunde nicht – es speichert nur Verwahrangaben. Die inhaltliche Wirkung ergibt sich ausschließlich aus dem Testament selbst und seiner formgerechten Errichtung. Verwechseln Sie Registrierung und Aufbewahrung nicht: Die Registrierung macht eine Urkunde auffindbar, ersetzt aber weder ihre wirksame Erstellung noch den Zugriff auf den eigentlichen Text.

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?

Im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) können Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden. Gespeichert werden Informationen über das Vorhandensein und unter anderem der Aufbewahrungsort – nicht die Urkunde selbst. So können Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell erkennen, dass eine Vorsorgeregelung existiert und wo sie liegt.

Werden Vollmachten im Vorsorgeregister hinterlegt?

Nein. Das Zentrale Vorsorgeregister registriert nur, dass eine Vorsorgeregelung vorhanden ist, und wo sie aufbewahrt wird. Die Urkunde selbst wird dort nicht hinterlegt und kann nicht abgerufen werden. Die Registrierung macht ein Dokument auffindbar, ersetzt aber weder seine wirksame Erstellung noch den Zugriff auf das Original im Bedarfsfall. Beides – wirksame Erstellung und Auffindbarkeit – gehört zusammen.

Gehört die Vorsorgevollmacht im Original in den Ordner?

Nicht zwingend. Weil die bevollmächtigte Person im Ernstfall oft das Original vorlegen muss, kann es sinnvoller sein, das Original bei der Vertrauensperson oder an einem sicheren Ort zu verwahren und im Ordner eine Übersicht plus Fundort-Hinweis zu führen. Wichtig ist, dass das Original im Bedarfsfall schnell verfügbar ist. Klären Sie die passende Lösung im Zweifel fachlich.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person, für Sie zu handeln, wenn Sie es nicht mehr können. Eine Patientenverfügung legt nach § 1827 BGB im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Eine Betreuungsverfügung äußert Wünsche für den Fall, dass ein Gericht doch eine rechtliche Betreuung einrichtet. Für die konkrete Ausgestaltung nutzen Sie offizielle Informationen und Beratung.

Ersetzt das Ehegattennotvertretungsrecht eine Vollmacht?

Nein. Das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB betrifft nur bestimmte, zeitlich begrenzte Gesundheitsangelegenheiten und ist keine allgemeine Vertretung für Banken, Versicherungen, Verträge, Immobilien oder Kinder. Es ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht. Wer breiter absichern möchte, richtet eine Vorsorgevollmacht ein und klärt besondere Befugnisse fachlich. Ein Widerspruch gegen dieses Notvertretungsrecht kann im Vorsorgeregister vermerkt werden.

Gehört eine Sorgerechtsverfügung in den Ordner?

In den Ordner gehört ein Fundort-Hinweis mit Kontaktdaten, nicht automatisch das einzige Original. Die Benennung einer gewünschten Vormundsperson für minderjährige Kinder zählt zu den letztwilligen Verfügungen und folgt nicht den Regeln einer einfachen Abholberechtigung. Gerade bei Alleinerziehenden, Patchwork- oder getrennten Familien und Auslandsbezug ist rechtliche Beratung sinnvoll. AllesBereit stellt hierfür keine Vorlage bereit.

Welche Unterlagen brauchen Familien mit Kindern?

Familienurkunden beziehungsweise das Stammbuch, Geburtsurkunden, Kita- und Schulkontakte, Abholberechtigungen, benannte Betreuungspersonen und ein Fundort-Hinweis zur Sorgerechtsverfügung. Abholberechtigungen sind keine Sorgerechtsverfügungen und werden mit der Einrichtung abgestimmt. Halten Sie außerdem die wichtigsten Gesundheitsinfos der Kinder notfallrelevant und aktuell und benennen Sie klar, wer im Ernstfall zuständig ist.

Welche medizinischen Informationen gehören hinein?

Nur Notfallrelevantes und Aktuelles: Krankenversicherung, Haus- und Facharztkontakte, ein aktueller Medikamentenplan, wichtige Allergien, bewusst ausgewählte Diagnosen, Hilfsmittel, Pflegekontakte, der Organspendeausweis beziehungsweise dessen Fundort und ein Hinweis auf eine Patientenverfügung. Nicht hinein gehören komplette Krankenakten, veraltete Diagnoselisten oder intime Informationen ohne bewusste Entscheidung. AllesBereit gibt keine medizinischen Empfehlungen.

Gehören Passwörter in den Notfallordner?

Nein. Passwörter, PINs, TANs, Recovery-Codes und vollständige Zugangscodes werden nicht offen abgeheftet. Notieren Sie stattdessen die relevanten Dienste und Kontoinhaber, einen sicheren Fundort-Hinweis und den geregelten Notfallzugang – zum Beispiel über einen Passwortmanager mit geplanter Wiederherstellung. Der Ordner zeigt, wo und wie ein freigegebener Zugang möglich ist, enthält aber nicht die offenen Schlüssel zu Ihren Konten.

Wie sichere ich digitale Dokumente?

Verschlüsselt und mehrfach. Halten Sie mindestens eine getrennte Sicherung außerhalb Ihres gewöhnlichen Gerätebestands, testen Sie Zugang und Wiederherstellung, halten Sie Dateiformate lesbar und vermerken Sie ein Änderungsdatum. Nutzen Sie die Cloud nur mit geeignetem Kontoschutz und Zwei-Faktor-Authentisierung und legen Sie keine vollständige Passwortliste in dieselbe Datei. Eine Vertrauensperson braucht einen geregelten Zugangsweg.

Reicht ein USB-Stick?

Als alleinige Lösung nicht. Ein einzelner, noch dazu unverschlüsselter USB-Stick – etwa am Schlüsselbund – kann verloren gehen, kaputtgehen oder in falsche Hände geraten. Sinnvoll ist eine verschlüsselte Sicherung mit mindestens einer getrennten Kopie an einem anderen Ort und einem geregelten Zugangsweg. Prüfen Sie außerdem regelmäßig, ob sich die Dateien noch öffnen lassen und die Formate lesbar bleiben.

Was gehört bei Banken und Versicherungen hinein?

Datensparsame Übersichten: Bankname, Kontoinhaber, die letzten vier Stellen oder eine eindeutige interne Bezeichnung, Ansprechpartner und ein Hinweis auf eine bestehende Bankvollmacht; bei Versicherungen Versicherer, Ansprechpartner und – nur soweit nötig – Vertragsnummern samt Fundort der Policen. Nicht hinein gehören vollständige Kartendaten, PIN, TAN, Onlinebanking-Passwörter, Sicherheitsfragen oder Kopien aller Kontoauszüge.

Welche Unterlagen brauchen Senioren?

Besonders wichtig sind aktuelle Vollmachten und Verfügungen mit klarem Fundort, ein aktueller Medikamentenplan, Arzt- und Pflegekontakte sowie gut lesbare Übersichten. Benennen Sie eine Vertrauensperson und stellen Sie sicher, dass sie Standort und Zugangsweg kennt. Prüfen Sie den Ordner regelmäßig, besonders nach Diagnose- oder Medikamentenänderungen, und ziehen Sie bei Vorsorgethemen eine fachliche Beratung hinzu.

Wie oft sollte ich den Ordner aktualisieren?

Einmal jährlich als ruhige Routine und zusätzlich bei wichtigen Veränderungen wie Umzug, Geburt, Heirat oder Trennung, neuer Vertrauensperson, Medikamenten-, Versicherungs- oder Bankwechsel, Immobilien- oder Kreditänderung sowie geänderten digitalen Zugängen. Das jährliche Update ist eine AllesBereit-Organisationsempfehlung, keine gesetzliche Gültigkeitsfrist – Vollmachten müssen nicht jährlich neu unterschrieben werden.

Was tue ich mit alten Vollmachten und Kopien?

Sortieren Sie veraltete Fassungen bewusst aus, damit im Ernstfall keine widersprüchlichen Dokumente kursieren. Wird eine Vollmacht widerrufen, entfernen Sie die alte Version und dokumentieren den Widerruf. Vernichten Sie ausgemusterte Kopien mit sensiblen Daten sicher. Eine doppelte Ablage veralteter Fassungen stiftet nur Verwirrung – im Ordner bleibt jeweils die aktuelle, gültige Übersicht.

Gehört der gesamte Notfallordner ins Notgepäck?

Nein. Für den Fall einer Evakuierung genügt eine kleine, gut gewählte Dokumentenauswahl – die wichtigsten Kopien und Kontakte. Der vollständige Ordner mit allen sensiblen Daten gehört nicht dauerhaft ins Notgepäck, schon wegen des Verlust- und Missbrauchsrisikos. Welche Dokumente ins Notgepäck gehören, behandelt ein eigener Ratgeber (in Vorbereitung); die verschlüsselte digitale Sicherung ergänzt die Mitnahme.

Brauche ich eine feuerfeste Dokumententasche?

Eine geeignete Dokumententasche kann sinnvoll sein, aber ein „feuerfest“-Aufdruck schützt nicht automatisch jedes Dokument sicher. Entscheidend sind die konkrete Produktprüfung, die bestimmungsgemäße Nutzung und die Kombination mit einer verschlüsselten digitalen Sicherung. Verlassen Sie sich nicht auf ein einzelnes Schutzversprechen. Die Schutz- und Produktdetails behandelt ein eigener Ratgeber (in Vorbereitung).

Kann ich einen fertigen Notfallordner kaufen?

Ja, ein vorbereiteter Ordner kann die Organisation erleichtern, wenn Sie die acht Register nicht selbst anlegen möchten. Die rechtliche Qualität der eingelegten Dokumente bleibt davon aber unabhängig: Kein Produkt macht eine Vollmacht wirksam oder ersetzt eine Beratung. Achten Sie auf ehrliche Angaben ohne „rechtssicher“- oder „behördlich geprüft“-Versprechen und ergänzen Sie die Inhalte selbst mit aktuellen, fachlich geklärten Dokumenten.

Ruhiger Abschluss

Ein Familien-Notfallordner ist kein Wochenendprojekt und kein Rechtsdokument, sondern eine ruhige Ordnung, die im entscheidenden Moment Sucharbeit erspart. Acht klare Register, die Unterscheidung von Übersicht, Kopie, Original und Fundort, keine offenen Passwörter und ein jährlicher Check genügen für eine solide Vorsorge. Beginnen Sie klein, halten Sie den Ordner aktuell und sorgen Sie dafür, dass eine Vertrauensperson ihn findet – so bleibt Vorsorge einfach erledigt.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Legen Sie nur Daten ab, die im Notfall wirklich helfen, und begrenzen Sie den Zugriff auf Vertrauenspersonen.

Passend dazu: wichtige Dokumente feuerfest aufbewahren und Medikamentenplan und Notfallkontakte richtig anlegen.

Passend dazu: Notfallrucksack packen und Hochwasser- und Starkregenvorsorge.

Quellen & Rechtsstand

Stand: 14.07.2026. Rechts-, Register- und Vorsorgeangaben werden regelmäßig geprüft; volatile Angaben (Gesetzesstände, Registerpraxis, offizielle Formulare) können sich ändern. Dieser Ratgeber ist eine Organisationshilfe und keine Rechtsberatung; für rechtlich verbindliche Dokumente sind aktuelle offizielle Informationen und fachliche Beratung maßgeblich.

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 2247 (eigenhändiges Testament), § 2248 (besondere amtliche Verwahrung), § 1827 (Patientenverfügung), § 1358 (Ehegattennotvertretungsrecht).
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ): Informationen und Textbausteine zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
  • Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer: registriert Vorhandensein und Aufbewahrungsort von Vorsorgeregelungen, nicht die Urkunde.
  • Zentrales Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer: Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden, nicht der Inhalt.
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Verbraucherzentralen: Hinweise zu Dokumentenmappe, Kopien und Wiederbeschaffung.

Offizielle Vorsorgehinweise öffnen und den aktuellen Stand einsehen. Für die individuelle Rechtslage gilt die fachliche Beratung.