Hagelschaden am Haus: Was Sie jetzt prüfen und dokumentieren sollten
Bleiben Sie am Boden, sperren Sie gefährdete Bereiche ab und dokumentieren Sie sichtbare Schäden aus sicherer Entfernung. Dach, Glas, Elektrik und Photovoltaik gehören in die Hände von Fachbetrieben.
- Zuerst Menschen und Gefahren prüfen
- Dach nicht selbst betreten
- Übersicht, Details und Notmaßnahmen dokumentieren

Nach einem Hagelunwetter zählt zuerst die Sicherheit: Bleiben Sie am Boden, prüfen Sie das Haus vom Boden und aus sicheren Innenbereichen und betreten Sie weder Dach noch beschädigte Überdachungen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie akute Gefahren erkennen, wann Sie 112 wählen, wie Sie sichtbare Schäden dokumentieren und in welcher Reihenfolge Sie Fachbetriebe und Versicherung einschalten. Er ist eine ruhige Organisationshilfe und ersetzt keine Dach-, Elektro-, Statik- oder Versicherungsprüfung im Einzelfall.
Kurz beantwortet: Sorgen Sie nach dem Hagel zuerst für Sicherheit, begrenzen Sie dann Folgeschäden ohne Eigengefährdung, dokumentieren Sie die Schäden und informieren Sie erst danach die Versicherung. Steigen Sie nicht selbst aufs Dach und berühren Sie keine herabhängenden Leitungen oder beschädigten Photovoltaik-Teile. Bei Brand, Stromgefahr, herabfallenden Bauteilen, Verletzten oder Einsturzgefahr wählen Sie 112.
- Erst Sicherheit, dann Schadenbegrenzung, dann Dokumentation, zuletzt Versicherung
- Nicht aufs Dach steigen, vom Boden und aus sicheren Innenbereichen prüfen
- Dach, Elektrik und Photovoltaik fachlich kontrollieren lassen
Sicherheit geht vor. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Organisationshilfe und ersetzt keine Dach-, Elektro-, Statik- oder Versicherungsfachprüfung. Steigen Sie nicht selbst aufs Dach. Bei Brand, Stromgefahr, herabfallenden Bauteilen, Verletzten oder Einsturzgefahr wählen Sie 112.
Was dieser Ratgeber leisten kann: AllesBereit hilft Ihnen, die ersten Schritte nach einem Hagelereignis zu ordnen. Wir prüfen keine Dächer, Elektrik oder Photovoltaik, geben keine Reparaturanleitung und sprechen keine Versicherungsleistung zu. Ob Ihr Schaden gedeckt ist, entscheidet Ihr Vertrag und Ihre Versicherung; ob ein Bauteil sicher ist, entscheidet der Fachbetrieb. Lassen Sie Dach, Glas, Strom und Photovoltaik im Zweifel fachlich beurteilen.
Aktuell, Stand 14.07.2026: In der Nacht zum 14.07.2026 zogen schwere Hagelunwetter über Niedersachsen und Norddeutschland; Hagelkörner von rund 3 bis 4 cm beschädigten Dächer, Fenster und Fahrzeuge (Quelle NDR). Der aktuelle Anlass zeigt, warum die ersten Schritte nach einem Hagelereignis vorher bekannt sein sollten. Der Ort ist nur Anlass, die Schritte gelten überall.
Kurz beantwortet: Was tun nach Hagelschaden am Haus?
Nach einem Hagelschaden am Haus gilt eine klare Reihenfolge: erst Sicherheit, dann Schadenbegrenzung, dann Dokumentation und zuletzt die Versicherung. Prüfen Sie zunächst, ob Menschen oder Tiere gefährdet sind, ob Bauteile herabfallen könnten und ob Strom- oder Wassergefahren bestehen. Erst wenn die Lage sicher ist, begrenzen Sie weitere Schäden, halten den Zustand mit Fotos fest und melden ihn den zuständigen Stellen.
Wichtig ist, was Sie nicht tun sollten: Steigen Sie nicht aufs Dach, berühren Sie keine herabhängenden Leitungen oder beschädigten Solarteile und beginnen Sie keine endgültige Reparatur, bevor der Schaden dokumentiert ist. Sichtprüfung, Notabdichtung und Reparatur in der Höhe gehören zum Fachbetrieb. Wie Sie Ihre Versicherungsunterlagen griffbereit halten, zeigt die Ablage im Notfallordner.
Während des Hagels: im Gebäude bleiben und Glas meiden
Solange Hagel und Gewitter andauern, bleiben Sie im Gebäude. Schließen Sie Fenster, Türen und Dachluken, sofern dies noch gefahrlos möglich ist, und halten Sie Abstand zu Fenstern, Glastüren und Oberlichtern – große Hagelkörner können Scheiben durchschlagen. Kunststoff-Rollläden oder Außenläden schließen Sie nur vor dem Eintreffen des Hagels und ohne Aufenthalt im Freien; sind sie bereits offen, lassen Sie sie offen.
Retten Sie kein Fahrzeug während des Hagels, befestigen Sie keine losen Planen und steigen Sie nicht aufs Dach, um etwas abzudecken. Stellen Sie sich nicht unter Bäume oder leichte Vordächer. Beachten Sie die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes und lokale Anweisungen und warten Sie das Ende der Lage ab, bevor Sie nach draußen gehen.
Während Hagel im Gebäude bleiben. Gehen Sie während eines Hagelschauers nicht nach draußen, um ein Auto abzudecken, eine Plane zu sichern oder das Dach zu prüfen. Halten Sie Abstand zu Fenstern und Oberlichtern und schließen Sie Außenläden nur vor dem Eintreffen und ohne Außenaufenthalt.
Die ersten 30 Minuten nach dem Hagel
Wenn Hagel und Gewitter vorüber sind und die amtliche Warnlage es zulässt, verschaffen Sie sich in Ruhe einen Überblick. Prüfen Sie zuerst, ob Personen und Tiere unverletzt sind. Sehen Sie dann von innen und vom Boden nach akuten Gefahren: lose Dachziegel, gebrochenes Glas, herabhängende Leitungen, beschädigte Markisen oder Überdachungen. Meiden und sperren Sie Bereiche unter beschädigten Bauteilen ab.
Erst danach folgen Dokumentation, sichere Notmaßnahmen und die Verständigung von Fachnotdienst, Vermieter beziehungsweise Hausverwaltung und Versicherung. Nehmen Sie sich diese Reihenfolge bewusst vor – so vermeiden Sie es, aus Eile ein Risiko einzugehen. Die folgende Übersicht zeigt die richtige Reihenfolge Schritt für Schritt.

Bereich unter losen Bauteilen absperren. Halten Sie Kinder und Tiere von Bereichen unter beschädigten Dachziegeln, Markisen, Antennen oder Glasüberdachungen fern. Sperren Sie diese Zonen ab und arbeiten Sie nicht darunter, bis ein Fachbetrieb den Bereich gesichert hat.
| Schritt | Was prüfen? | Aktion | Nicht tun |
|---|---|---|---|
| Sicherheit | Personen und Tiere unverletzt? | Verletzte versorgen, bei Gefahr 112 | Schäden vor Menschen priorisieren |
| Gefahrenbereich | Lose Teile, Glas, Leitungen | Vom Boden und innen prüfen, absperren | Unter beschädigte Bauteile treten |
| Dokumentation | Sichtbare Schäden und Wasserwege | Übersicht und Details fotografieren | Risikoposition für ein Foto einnehmen |
| Notmaßnahme | Wasser, offene Stellen im Haus | Sichere Innenmaßnahmen, Fachnotdienst | Aufs Dach steigen, Plane selbst befestigen |
| Fachprüfung | Dach, Glas, Strom, Photovoltaik | Fachbetrieb beauftragen | Bauteile als sicher einstufen |
| Versicherung | Zuständige Stelle und Vertrag | Zeitnah melden, Vorgang notieren | Deckung selbst zusagen |
| Reparatur | Dauerhafte Instandsetzung | Nach Abstimmung mit Versicherung | Vor Dokumentation endgültig reparieren |
Wann Sie sofort 112 rufen sollten
Die 112 erreicht Feuerwehr und Rettungsdienst und ist für akute Gefahren da – nicht für die normale Begutachtung eines Sachschadens. Wählen Sie sie sofort, wenn Menschen verletzt sind, wenn es brennt oder raucht, wenn eine Stromleitung herabhängt, wenn Bauteile herabzufallen drohen oder wenn Einsturzgefahr besteht. In diesen Fällen zählt jede Minute, und Sie sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen.
Ein normaler Hagelschaden am Dach oder an den Fenstern ohne akute Gefahr ist dagegen kein Notruf-Fall. Hier verständigen Sie in Ruhe einen Fachbetrieb, Ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung und die Versicherung. Die folgende Übersicht ordnet die Situationen ein.

Bei akuter Gefahr: 112. Bei Verletzten, Brand oder Rauch, herabhängenden Stromleitungen, herabfallenden Bauteilen oder Einsturzgefahr wählen Sie sofort die 112 und bringen sich selbst in Sicherheit. Für die normale Begutachtung eines Sachschadens ist die 112 nicht gedacht.
| Situation | Erste Reaktion | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Verletzte Personen | In Sicherheit bringen, Erste Hilfe | 112 (Rettungsdienst) |
| Brand oder Rauch | Gebäude verlassen, nichts löschen mit Wasser bei Strom | 112 (Feuerwehr) |
| Herabhängende Stromleitung | Abstand halten, nicht berühren | 112, Netzbetreiber |
| Herabfallende Bauteile | Bereich räumen und absperren | 112 bei akuter Gefahr, sonst Fachbetrieb |
| Einsturzgefahr | Gebäude oder Bereich verlassen | 112 (Feuerwehr) |
| Normaler Sachschaden | Vom Boden prüfen, dokumentieren | Fachbetrieb, Vermieter, Versicherung |
Dach vom Boden prüfen – niemals selbst hinaufsteigen
Das Dach ist nach Hagel der wichtigste, aber auch der gefährlichste Bereich – und genau deshalb steigen Sie nicht selbst hinauf. Nasse, glatte oder beschädigte Dachflächen können nicht mehr tragfähig oder durchsturzsicher sein, und Dachfenster, Lichtplatten, Lichtkuppeln und Solarmodule können unsichtbar vorgeschädigt sein. Auch eine Anlegeleiter zur Schadenssuche gehört nicht dazu.
Prüfen Sie das Dach stattdessen vom Boden und aus sicherem Abstand, etwa mit einem Fernglas. Den Dachboden betreten Sie nur, wenn Zugang, Boden und Beleuchtung sicher sind – nie zwischen die Deckenbalken oder auf eine durchnässte Decke treten und Abstand zu eingedrungenem Wasser und Leitungen halten. Alles Weitere übernimmt der Fachbetrieb mit geeigneter Absturzsicherung.

Bleiben Sie vom Dach. Steigen Sie nach Hagel nicht aufs Dach und nutzen Sie keine Leiter zur Schadenssuche. Bleiben Sie am Boden. Sichtprüfung, Notabdichtung und Reparatur auf dem Dach gehören zum Fachbetrieb mit geeigneter Absturzsicherung.
Diese Schäden sind am Dach möglich
Hagel kann an vielen Bauteilen Spuren hinterlassen – manche sind vom Boden gut sichtbar, andere erst bei der Fachprüfung. Ob ein Schaden entsteht, hängt von Korngröße, Fallgeschwindigkeit, Wind, Auftreffwinkel, Material, Alter, Vorschädigung, Konstruktion und Lage ab. Es gibt keine feste Hagelgröße, ab der jedes Dach beschädigt ist – und keine, unter der garantiert nichts passiert.
Achten Sie deshalb auf sichtbare Hinweise wie gebrochene oder verschobene Ziegel, Dellen an Dachrinnen, Risse in Lichtplatten oder Wasserzutritt. Nicht jeder kleine Hagelschauer verursacht verdeckte Schäden; nach außergewöhnlich großem Hagel oder regional bestätigten Gebäudeschäden kann eine fachliche Sichtprüfung jedoch sinnvoll sein. Die folgende Übersicht hilft beim sicheren Blick von unten.
| Bauteil | Sichtbare Hinweise | Sichere Prüfung | Fachbetrieb |
|---|---|---|---|
| Dachziegel | Gebrochen, verschoben, Splitter im Hof | Vom Boden mit Fernglas | Dachdecker |
| Dachfenster | Risse, Sprünge, undicht | Von innen ansehen | Dachdecker, Glaser |
| Dachrinne | Dellen, Verstopfung, Überlauf | Vom Boden | Dachdecker, Spengler |
| Fassade | Abplatzungen, Dellen, Risse im Putz | Vom Boden | Fassaden-, Malerbetrieb |
| Fenster | Sprünge, gebrochene Scheiben | Von innen mit Abstand | Glaser |
| Rollladen | Verbeulte oder gebrochene Lamellen | Von innen prüfen | Rollladenbetrieb |
| Markise | Löcher, gerissenes Tuch | Vom Boden | Markisenbetrieb |
| Carport | Beschädigte Bedachung, lose Teile | Aus Abstand, nicht darunter | Zimmerei, Fachbetrieb |
| Wintergarten | Risse in der Überkopfverglasung | Nicht darunter aufhalten | Glaser, Fachbetrieb |
Fenster, Rollläden, Markisen und Glasüberdachungen
Gebrochene Scheiben, verbeulte Rollladenlamellen, durchlöcherte Markisen und gerissene Glasüberdachungen gehören zu den häufigen Hagelschäden. Bei Glas ist besondere Vorsicht geboten: Große, gespannte oder absturzgefährdete Scheiben entfernen Sie nicht selbst, und beschädigte Überkopfverglasung wie an Wintergärten betreten Sie nicht und halten sich nicht darunter auf.
Glassplitter nehmen Sie erst nach Ende der Gefahr und mit geeigneten Handschuhen, festem Schuhwerk und Augenschutz auf. Provisorische Reparaturen an Außenflächen bei Wind unterbleiben. Was Sie sicher tun können, ist eine offene Fensteröffnung von innen zu sichern, sofern keine Glas- oder Absturzgefahr besteht. Alles Weitere übernimmt der Glaser oder der jeweilige Fachbetrieb.
Wasser dringt ein: sichere Notmaßnahmen im Haus
Dringt nach dem Hagel Wasser ein, dürfen Sie es aus einem sicheren Bereich auffangen und trockenen Hausrat aus gut erreichbaren, sicheren Zonen in Sicherheit bringen. Stellen Sie Auffangbehälter auf, legen Sie saugfähige Tücher aus und begrenzen Sie so die weitere Durchfeuchtung. Diese Innenmaßnahmen sind sinnvolle Schadenminderung – solange Sie sich dabei nicht gefährden.
Wichtig ist die Grenze: Klettern Sie nicht aufs Dach, um von oben abzudichten, und befestigen Sie keine Plane bei Wind. Notabdichtungen in der Höhe übernimmt der Dachdecker-Notdienst; bei akuter Gefahrenlage kann auch die Feuerwehr zuständig sein. Wenn größere Wassermengen ins Haus laufen, hilft ergänzend die Vorsorge gegen eindringendes Wasser weiter.
Strom und nasse Bauteile
Wasser und Elektrik sind eine gefährliche Kombination. Berühren Sie keine elektrischen Geräte, Steckdosen, Leuchten oder Verteilerkästen in nassen Bereichen und gehen Sie nicht durch Wasser zum Sicherungskasten. Nasse Verlängerungsleitungen bleiben unbenutzt. Einen Stromkreis schalten Sie nur ab, wenn Sie das aus einem trockenen, sicheren Bereich tun können und Schalter und Vorgehen kennen.
Schalten Sie den Strom nach einem Wasserschaden nicht eigenmächtig wieder ein – das übernimmt der Elektrofachbetrieb, nachdem er die Anlage geprüft hat. Bei Brand, Funken, Schmorgeruch oder akuter Stromgefahr wählen Sie 112. So bewahren Sie Ihre Sicherheit, bis Fachpersonal die Elektrik wieder freigibt.
Wasser und Elektrik nicht improvisieren. Bedienen Sie keine nassen Geräte, Steckdosen oder Sicherungskästen. Schalten Sie nur aus einem trockenen, sicheren Bereich ab und gehen Sie nicht durch Wasser. Schalten Sie den Strom nicht eigenmächtig wieder ein – danach ist der Elektrofachbetrieb zuständig.
Photovoltaik und Solarthermie nach Hagel
Eine Photovoltaik-Anlage behandeln Sie nach Hagel grundsätzlich als unter Spannung stehend, bis Elektrofachpersonal mit PV-Kenntnissen den sicheren Zustand festgestellt hat. Tageslicht erzeugt weiterhin Spannung, und eine unauffällige Anzeige am Wechselrichter oder im Monitoring beweist keinen unbeschädigten Zustand. Berühren Sie keine beschädigten Module, Leitungen oder Steckverbindungen und betreten Sie das Dach nicht.
Dokumentieren Sie sichtbare Auffälligkeiten wie Glasbruch, Risse, lose Module, herabhängende Leitungen, Störmeldungen oder ungewöhnliche Leistung und geben Sie dies an Fachbetrieb und Versicherung weiter. Mikrorisse können unsichtbar sein – deshalb ist keine Laienabschaltung und keine Selbstbewertung sinnvoll. Auch Solarthermie-Kollektoren, Leitungen und Dachbefestigungen sowie Wärmepumpen-Außengeräte gehören in die Sichtprüfung. Die folgende Übersicht ordnet häufige Beobachtungen ein.
PV-Anlage als unter Spannung betrachten. Betrachten Sie eine Photovoltaik-Anlage nach Hagel grundsätzlich als unter Spannung, auch bei ausgeschaltetem Wechselrichter, denn Tageslicht erzeugt Spannung. Berühren Sie keine Module oder Leitungen und nehmen Sie keine Laienabschaltung vor – das übernimmt Elektrofachpersonal mit PV-Kenntnissen.
| Beobachtung | Nicht tun | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Glasbruch am Modul | Nicht berühren, nicht abkehren | Fotografieren, Fachbetrieb |
| Lose Module | Nicht selbst sichern, nicht aufs Dach | Bereich absperren, Fachbetrieb |
| Beschädigte Kabel | Nicht anfassen, nicht abschalten wollen | Abstand halten, Fachbetrieb |
| Störmeldung | Nicht als Beweis für Schaden werten | Notieren, Fachbetrieb informieren |
| Leistungseinbruch | Nicht selbst nachstellen | Werte dokumentieren, prüfen lassen |
| Keine sichtbare Auffälligkeit | Nicht als schadenfrei annehmen | Bei großem Hagel Sichtprüfung erwägen |
Fassade, Carport, Garage und Nebengebäude
Neben Dach und Fenstern lohnt der Blick auf Fassade, Carport, Garage und Nebengebäude. Putz und Fassadenverkleidung können Dellen oder Abplatzungen zeigen, Carport- und Garagenbedachungen können durchschlagen oder gelockert sein, und Gewächshäuser, Zäune, Gartenhäuser sowie Satellitenschüsseln und Lüftungsöffnungen können ebenfalls betroffen sein. Prüfen Sie diese Bereiche vom Boden und halten Sie sich nicht unter beschädigten Überdachungen auf.
Nehmen Sie beschädigte Technik nicht wieder in Betrieb – das gilt für Wärmepumpen-Außengeräte, Klimageräte und Ähnliches. Sichtbare Leckagen, lose Teile oder elektrische Beschädigungen lassen Sie fachlich prüfen. Ob solche Nebengebäude und Außenanlagen versichert sind, hängt vom Vertrag ab; das ordnen wir im Versicherungsabschnitt ein.
Hagelschaden richtig fotografieren und dokumentieren
Bevor Sie größer aufräumen, halten Sie den Zustand fest. Fotografieren Sie Übersicht und Details: Datum und ungefähre Uhrzeit, betroffene Gebäudeteile, Wasserwege und Innenfolgen, beschädigte Fenster, Rollläden, Markisen, Dachziegel, Fassade, Photovoltaik und Solarthermie sowie beschädigten Hausrat. Notieren Sie Typenschilder und Seriennummern nur, soweit sie sicher erreichbar sind – nehmen Sie für ein besseres Foto keine riskante Position ein.
Bewahren Sie außerdem Belege über Notmaßnahmen, Rechnungen sowie Telefonate, E-Mails und Vorgangsnummern auf. Ein Wetterbezug etwa vom Deutschen Wetterdienst kann als ergänzender Nachweis dienen. Halten Sie die Unterlagen geordnet bereit – etwa in einer feuerfesten Dokumententasche für die wichtigsten Papiere. Die folgende Übersicht zeigt, was in die Schadenmeldung gehört.
Notmaßnahmen dokumentieren und Belege aufbewahren. Halten Sie sichere Notmaßnahmen mit Fotos fest und bewahren Sie Material- und Handwerkerbelege auf. So lässt sich später nachvollziehen, welche Schadenbegrenzung nötig war – noch bevor die dauerhafte Reparatur beginnt.
| Aufnahme oder Unterlage | Zweck | Beispiel | Sicherheitsgrenze |
|---|---|---|---|
| Übersicht | Gesamtbild des Schadens | Haus und Dach vom Boden | Aus sicherem Abstand |
| Detail | Einzelschäden belegen | Gebrochener Ziegel, Delle | Nicht aufs Dach steigen |
| Innenfolge | Wasserwege festhalten | Feuchte Decke, nasser Boden | Abstand zu Strom und Wasser |
| Typenschild | Geräte und PV zuordnen | Wechselrichter, Modulnummer | Nur wenn sicher erreichbar |
| Notmaßnahme | Schadenbegrenzung belegen | Auffangbehälter, Abdeckung | Ohne Eigengefährdung |
| Rechnung | Kosten nachweisen | Notdienst, Material | Schriftlich aufbewahren |
| Kommunikation | Verlauf nachvollziehen | Vorgangsnummer, E-Mails | Datum und Ansprechpartner notieren |
Versicherung informieren: Gebäude, Hausrat, PV und Auto trennen
Bei der Versicherung lohnt es, die Zuständigkeiten zu trennen. Die Wohngebäudeversicherung betrifft grundsätzlich das Gebäude und versicherte Gebäudebestandteile; Hagel ist dort typischerweise eine versicherte Gefahr. Die Hausratversicherung betrifft bewegliche Sachen im Haushalt. Eine Photovoltaik-Anlage kann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert oder separat versichert sein, und Hagelschäden am Fahrzeug sind grundsätzlich ein Thema der Teilkaskoversicherung.
Melden Sie den Schaden zeitnah – der genaue Rahmen richtet sich nach Ihrem Vertrag, es gibt keine allgemeine Stundenfrist. Ob und in welchem Umfang ein Schaden gedeckt ist, entscheidet Ihr Vertrag samt Selbstbehalt, mitversicherten Nebengebäuden und Ausschlüssen; wir ordnen hier nur ein und sagen keine Leistung zu. Die folgende Übersicht hilft bei der Zuordnung.
Versicherungsumfang steht im Vertrag. Ob Nebengebäude, Photovoltaik, Selbstbehalt oder Ertragsausfall mitversichert sind, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein und den Bedingungen. Prüfen Sie den Vertrag oder fragen Sie Ihre Versicherung – dieser Ratgeber sagt keine Deckung zu und ersetzt keine Rechtsberatung.
| Schaden | Mögliche Versicherung | Wichtige Vertragsfrage |
|---|---|---|
| Dach und Fassade | Wohngebäudeversicherung | Selbstbehalt, Höchstentschädigung |
| Hausrat | Hausratversicherung | Versichertes Ereignis und Schadenweg |
| Photovoltaik | Wohngebäude oder separate PV-Police | Ausdrücklich mitversichert? |
| Nebengebäude | Wohngebäude, je nach Vertrag | Carport, Gartenhaus eingeschlossen? |
| Auto | Teilkaskoversicherung | Teilkasko vorhanden, Selbstbeteiligung |
| Glas | Glasversicherung oder Gebäude/Hausrat | Gesonderte Glasdeckung? |
| Ertragsausfall | Nur bei entsprechendem Einschluss | Betriebs- oder Ertragsausfall gedeckt? |
Hagel ist nicht Sturm: Warum Windstärke 8 nicht dieselbe Rolle spielt
Sturm und Hagel werden versicherungstechnisch unterschiedlich betrachtet. Sturmschäden sind häufig an eine bestimmte Windstärke gebunden – oft ab Windstärke 8. Hagelschäden dagegen werden grundsätzlich unabhängig von der Windstärke betrachtet. Der oft gehörte Satz, Hagel zahle erst ab Windstärke 8, vermischt daher zwei verschiedene Dinge.
In einem konkreten Unwetter können mehrere Ursachen zusammenwirken, etwa Hagel, Sturm und Starkregen. Legen Sie die Schadenursache nicht selbst abschließend fest, sondern sichern Sie Bilder, Wetterdaten und den Fachbefund – der Versicherer entscheidet nach Vertrag und Schadenbild. Und nicht jeder Schaden während eines Gewitters ist automatisch ein Hagelschaden.
Hagel braucht nicht dieselbe Windstärke wie Sturm. Sturmdeckung ist häufig an Windstärke 8 gebunden, Hagelschäden werden grundsätzlich unabhängig von der Windstärke betrachtet. Vermischen Sie beides nicht und legen Sie die Schadenursache nicht selbst fest – das entscheidet der Versicherer nach Vertrag und Schadenbild.
Notmaßnahme oder Dauerreparatur?
Zwischen Notmaßnahme und Dauerreparatur liegt ein wichtiger Unterschied. Eine Notmaßnahme begrenzt akut weitere Schäden – etwa einen Bereich absperren, Wasser auffangen, den Innenraum sichern oder über den Fachnotdienst das Dach provisorisch abdecken lassen. Solche Schadenminderung ist wichtig und sollte nicht so lange verzögert werden, dass der Schaden wächst.
Die dauerhafte Reparatur stimmen Sie dagegen vor größeren Arbeiten mit der Versicherung ab und beachten den Gutachter- oder Freigabeprozess. Beginnen Sie keine endgültige Instandsetzung, bevor der Schaden dokumentiert ist. Das heißt nicht, dass jede Reparatur zwingend auf eine Freigabe warten muss – akute Notmaßnahmen dürfen und sollen vorher erfolgen. Die folgende Übersicht trennt beides.
| Maßnahme | Ziel | Wer? | Abstimmung |
|---|---|---|---|
| Bereich absperren | Personen schützen | Sie selbst, vom Boden | Keine nötig |
| Wasser auffangen | Durchfeuchtung begrenzen | Sie selbst, sicherer Bereich | Keine nötig |
| Innenraum sichern | Hausrat schützen | Sie selbst, sicher erreichbar | Keine nötig |
| Dach abdecken | Wasserzutritt stoppen | Dachdecker-Notdienst | Notmaßnahme dokumentieren |
| Glas ersetzen | Dauerhafte Instandsetzung | Glaser | Mit Versicherung abstimmen |
| PV prüfen | Sicherheit und Funktion | PV-Fachbetrieb | Vor Reparatur klären |
| Trocknen | Folgeschäden vermeiden | Fachbetrieb bei Bedarf | Mit Versicherung abstimmen |
Was Mieter tun sollten
Als Mieter sichern Sie zuerst Personen und Hausrat und informieren Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich über Gebäudeschäden. Dokumentieren Sie sowohl die Gebäudeschäden als auch Ihren eigenen beschädigten Hausrat und kontaktieren Sie Ihren Hausratversicherer. Reparaturen am Dach, an Fenstern oder an der Fassade beauftragen Sie nicht eigenmächtig – ausgenommen die zulässige akute Gefahrenabwehr.
Eine pauschale Zusage zu Mietminderung oder Kostenerstattung gibt es hier nicht; das hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist die klare Rollenverteilung zwischen Mieter, Eigentümer und den gemeinsamen Aufgaben. Die folgende Übersicht zeigt, wer wofür zuständig ist.
| Aufgabe | Mieter | Eigentümer | Gemeinsam |
|---|---|---|---|
| Gefahr melden | Unverzüglich melden | Reagieren, sichern | Bereich absperren |
| Fotos | Eigene Sicht dokumentieren | Gebäude dokumentieren | Unterlagen austauschen |
| Hausrat | Eigenen Hausrat sichern | Nicht zuständig | Zugang ermöglichen |
| Dach | Nicht selbst beauftragen | Fachbetrieb beauftragen | Termin abstimmen |
| Fachbetrieb | Nur akute Gefahrenabwehr | Beauftragen | Zugang und Info |
| Versicherung | Hausratversicherer | Gebäudeversicherer | Angaben abstimmen |
| Notmaßnahme | Sichere Innenmaßnahmen | Notabdichtung veranlassen | Belege aufbewahren |
Was Eigentümer organisieren müssen
Als Eigentümer koordinieren Sie mehrere Stellen. Sie informieren den Gebäudeversicherer, beauftragen die nötigen Fachbetriebe, veranlassen bei Bedarf eine Notabdichtung und lassen Photovoltaik und Elektrik prüfen. Denken Sie auch an Außenanlagen und Nebengebäude sowie an vorhandene Wartungsunterlagen, die den Zustand vor dem Schaden belegen können.
Bewahren Sie Rechnungen und Belege geordnet auf und behalten Sie die Schadenminderung im Blick – akute Notmaßnahmen vor der dauerhaften Reparatur. In einem Mehrfamilienhaus liegt die Beauftragung des Dachdeckers in der Regel bei Eigentümer, Verwaltung oder Eigentümergemeinschaft, nicht bei einzelnen Mietern. So bleibt die Verantwortung klar verteilt.
Feuchte, Dämmung und mögliche Folgeschäden
Nach einem Wasserzutritt ist es wichtig, die Feuchte früh zu begrenzen. Dokumentieren Sie nasse Bauteile und lassen Sie bei Bedarf eine Trocknung und Feuchtemessung durchführen. Verdeckte Durchfeuchtung in Dämmung, Decke und Wand ist möglich, ohne dass sie sofort sichtbar wird – deshalb lohnt der aufmerksame Blick über die ersten Tage hinaus.
Eine pauschale Desinfektion oder eine Schimmel-Selbstsanierung ist im Zusammenhang mit Hagel nicht das Thema und sollte nicht überstürzt erfolgen. Wenn sich ein Feuchteschaden abzeichnet, ist die fachliche Trocknung der richtige Weg. So verhindern Sie, dass aus einem begrenzten Wasserzutritt ein größerer Folgeschaden wird.
Unseriöse Notdienste vermeiden
Nach großen Unwettern treten mitunter unseriöse Notdienste auf. Prüfen Sie Identität und Fachbetrieb, lassen Sie sich ein schriftliches Angebot oder einen nachvollziehbaren Auftrag geben und leisten Sie keine hohen Barvorauszahlungen. Haustürgeschäfte unter Zeitdruck sind ein Warnzeichen. Fragen Sie Ihre Versicherung oder die zuständige Innung nach geeigneten Fachbetrieben.
Das bedeutet keine pauschale Betrugsunterstellung – bei akuter Gefahrenabwehr darf es auch schnell gehen, und die Dokumentation bleibt in jedem Fall wichtig. Trennen Sie Notmaßnahme und Dauerreparatur: Für die dauerhafte Instandsetzung haben Sie in der Regel Zeit, in Ruhe ein seriöses Angebot einzuholen und mit der Versicherung abzustimmen.
Wie Sie das Haus vor der nächsten Hagellage besser vorbereiten
Sie können Hagel nicht verhindern und kein Gebäude ist hagelsicher – aber Sie können vorbereitet sein. Achten Sie auf Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, schließen Sie Fenster, Türen und Dachluken rechtzeitig, lassen Sie Rollläden oder Läden früh und sicher herunter und stellen Sie Fahrzeuge frühzeitig unter. Sichern Sie lose Gegenstände im Garten, bevor die Lage aufzieht.
Langfristig helfen regelmäßige Dach- und Entwässerungswartung sowie ein prüfender Blick auf den Versicherungsschutz und den Einschluss der Photovoltaik. Bei einer Sanierung können Sie sich zu hagelwiderstandsfähigen Bauteilen fachlich beraten lassen. Wer bei Unwettern auch an Stromausfälle denkt, findet Hinweise unter Stromausfall: was tun.
Was Sie nach Hagel nicht brauchen
Nach Hagel ist weniger oft mehr. Sie brauchen keinen Gang aufs Dach, keine Anlegeleiter zur Schadenssuche und keine selbst befestigte Plane bei Wind. Sie brauchen keine Laienabschaltung der Photovoltaik, kein Berühren herabhängender Leitungen und keinen Weg durch Wasser zum Sicherungskasten. Auch eine überstürzte endgültige Reparatur vor der Dokumentation brauchen Sie nicht.
Ebenso wenig hilfreich sind eine feste Hagelgröße als vermeintliche Sicherheitsgrenze, eine pauschale kostenpflichtige Komplettdiagnostik nach jedem kleinen Schauer, Angstwerbung für teure Prüfverfahren, eine hohe Barvorauszahlung an einen unbekannten Notdienst oder eine selbst festgelegte Schadenursache. Ruhe, Sicherheit und geordnete Dokumentation tragen weiter als Aktionismus.
Der 15-Minuten-Hagelcheck
Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Beginnen Sie mit dem Wichtigsten: Prüfen Sie in den ersten Minuten, ob Personen und Tiere unverletzt sind, ob Bauteile herabfallen könnten und ob Strom- oder Wassergefahren bestehen. Sperren Sie gefährdete Bereiche ab und wählen Sie bei akuter Gefahr die 112. Erst danach gehen Sie zur Prüfung über.
Prüfen Sie anschließend vom Boden und aus sicheren Innenbereichen Dach, Fenster, Rollläden, Fassade und Photovoltaik, fotografieren Sie Übersicht und Details und richten Sie sichere Notmaßnahmen ein. Zuletzt notieren Sie, wen Sie informieren müssen – Fachnotdienst, Vermieter beziehungsweise Verwaltung und Versicherung. So haben Sie in einer Viertelstunde das Wesentliche geordnet.
Fazit: Sicherheit vor Schadenssuche
Ein Hagelschaden am Haus ist ärgerlich, aber mit einer klaren Reihenfolge gut zu bewältigen: erst Sicherheit, dann Schadenbegrenzung ohne Eigengefährdung, dann Dokumentation und zuletzt die Versicherung. Bleiben Sie am Boden, prüfen Sie vom Boden und aus sicheren Innenbereichen und lassen Sie Dach, Glas, Strom und Photovoltaik fachlich beurteilen.
Wer die Schritte vorher kennt, handelt im Ernstfall ruhiger und sicherer. Halten Sie Ihre Unterlagen geordnet, trennen Sie Notmaßnahme und Dauerreparatur und sagen Sie sich selbst keine Versicherungsleistung zu. So bleibt Vorsorge einfach erledigt – und Sie behalten die Sicherheit im Blick, bevor Sie den Schaden suchen.
Häufige Fragen
Was ist direkt nach einem Hagelschaden zu tun?
Sorgen Sie zuerst für Sicherheit: Prüfen Sie, ob Personen und Tiere unverletzt sind, und sperren Sie Bereiche unter losen Bauteilen ab. Danach begrenzen Sie Folgeschäden ohne Eigengefährdung, etwa indem Sie Wasser im Haus auffangen. Anschließend dokumentieren Sie die sichtbaren Schäden mit Fotos und informieren erst dann Fachnotdienst, Vermieter beziehungsweise Verwaltung und Versicherung. Steigen Sie nicht aufs Dach und wählen Sie bei akuter Gefahr die 112.
Darf ich nach Hagel selbst aufs Dach steigen?
Nein. Nasse, glatte oder beschädigte Dachflächen können nicht mehr tragfähig oder durchsturzsicher sein, und Dachfenster, Lichtplatten und Solarmodule können unsichtbar vorgeschädigt sein. Auch eine Anlegeleiter zur Schadenssuche gehört nicht dazu. Bleiben Sie am Boden und prüfen Sie das Dach aus sicherem Abstand, etwa mit einem Fernglas. Sichtprüfung, Notabdichtung und Reparatur auf dem Dach gehören zum Fachbetrieb mit geeigneter Absturzsicherung.
Wie erkenne ich einen Hagelschaden am Dach?
Achten Sie vom Boden auf gebrochene oder verschobene Ziegel, Splitter im Hof, Dellen an Dachrinnen, Risse in Lichtplatten oder Wasserzutritt im Innenraum. Manche Schäden sind gut sichtbar, andere zeigen sich erst bei der Fachprüfung. Es gibt keine feste Hagelgröße, ab der ein Dach sicher beschädigt ist. Bei sichtbaren Hinweisen oder nach außergewöhnlich großem Hagel lassen Sie das Dach durch einen Dachdecker prüfen, ohne selbst hinaufzusteigen.
Muss jedes Dach nach Hagel geprüft werden?
Nicht jeder kleine Hagelschauer verursacht verdeckte Schäden. Eine Fachprüfung ist sinnvoll bei sichtbaren Schäden, ungewöhnlichen Geräuschen, Wasserzutritt, gebrochenen Materialien oder nach außergewöhnlich großem Hagel und regional bestätigten Gebäudeschäden. Eine pauschale kostenpflichtige Komplettdiagnostik nach jedem Schauer ist dagegen nicht nötig. Orientieren Sie sich an konkreten Hinweisen statt an Angst und lassen Sie im Zweifel den Fachbetrieb entscheiden, ob eine Sichtprüfung angebracht ist.
Wann muss ich die Feuerwehr rufen?
Wählen Sie die 112 bei akuter Gefahr: bei Verletzten, Brand oder Rauch, herabhängenden Stromleitungen, herabfallenden Bauteilen oder Einsturzgefahr. In diesen Fällen bringen Sie sich zuerst selbst in Sicherheit. Ein normaler Hagelschaden am Dach oder an Fenstern ohne akute Gefahr ist dagegen kein Notruf-Fall – hier verständigen Sie in Ruhe einen Fachbetrieb, Ihren Vermieter beziehungsweise die Verwaltung und die Versicherung.
Wie sperre ich einen gefährlichen Bereich ab?
Halten Sie Kinder und Tiere von Zonen unter beschädigten Dachziegeln, Markisen, Antennen oder Glasüberdachungen fern und markieren Sie diese Bereiche deutlich. Arbeiten Sie nicht darunter und stellen Sie sich nicht unter beschädigte Überkopfverglasung. Nutzen Sie das, was Sie sicher zur Hand haben, um den Zugang zu begrenzen, und halten Sie selbst Abstand. Der Bereich bleibt gesperrt, bis ein Fachbetrieb ihn gesichert oder die losen Teile entfernt hat.
Was tue ich bei einem zerbrochenen Dachfenster?
Halten Sie zunächst Abstand und schützen Sie den Raum darunter, indem Sie ihn meiden und absperren. Nehmen Sie Glassplitter erst nach Ende der Gefahr und mit geeigneten Handschuhen, festem Schuhwerk und Augenschutz auf. Klettern Sie nicht aufs Dach, um von außen abzudichten, und nageln Sie keine Folie über das Fenster. Eine sichere Innenmaßnahme ist möglich, wenn keine Glas- oder Absturzgefahr besteht; alles Weitere übernimmt der Fachbetrieb.
Darf ich selbst eine Plane auf dem Dach befestigen?
Nein. Arbeiten in der Höhe bleiben Facharbeit, und eine Plane muss gegen Wind gesichert und fachlich befestigt werden. Nutzen Sie keine Nägel, Schrauben, Sandsäcke oder Leitern auf dem Dach. Eine provisorische Dachabdichtung übernimmt der Dachdecker-Notdienst; bei akuter Gefahrenlage kann die Feuerwehr zuständig sein. Sichere Schadenminderung leisten Sie im Innenraum, etwa mit Auffangbehältern – ohne sich selbst zu gefährden.
Was tue ich, wenn Wasser ins Haus läuft?
Fangen Sie das Wasser aus einem sicheren Bereich auf und bringen Sie trockenen Hausrat aus gut erreichbaren Zonen in Sicherheit. Auffangbehälter und saugfähige Tücher begrenzen die Durchfeuchtung. Klettern Sie nicht aufs Dach, um von oben abzudichten. Halten Sie Abstand zu elektrischen Geräten und Leitungen in nassen Bereichen. Reicht die Innenmaßnahme nicht, beauftragen Sie den Dachdecker-Notdienst und dokumentieren Sie den Wasserweg für die Schadenmeldung.
Wann sollte ich den Strom abschalten?
Schalten Sie einen Stromkreis nur ab, wenn Sie das aus einem trockenen, sicheren Bereich tun können und Schalter und Vorgehen kennen. Berühren Sie keine nassen Geräte, Steckdosen oder den Sicherungskasten und gehen Sie nicht durch Wasser. Schalten Sie den Strom nach einem Wasserschaden nicht eigenmächtig wieder ein – das übernimmt der Elektrofachbetrieb. Bei Brand, Funken, Schmorgeruch oder akuter Stromgefahr wählen Sie 112.
Was mache ich mit einer beschädigten Photovoltaik-Anlage?
Behandeln Sie die Anlage grundsätzlich als unter Spannung und berühren Sie keine Module, Leitungen oder Steckverbindungen. Betreten Sie das Dach nicht. Dokumentieren Sie sichtbare Auffälligkeiten wie Glasbruch, lose Module, herabhängende Leitungen oder Störmeldungen und geben Sie dies an Fachbetrieb und Versicherung weiter. Nehmen Sie keine Laienabschaltung vor. Elektrofachpersonal mit PV-Kenntnissen stellt fest, ob die Anlage sicher ist.
Ist die PV bei ausgeschaltetem Wechselrichter spannungsfrei?
Nein. Tageslicht erzeugt weiterhin Spannung in den Modulen und Leitungen, auch wenn der Wechselrichter ausgeschaltet ist. Eine unauffällige Anzeige am Wechselrichter oder im Monitoring beweist zudem keinen unbeschädigten Zustand. Betrachten Sie die Anlage deshalb grundsätzlich als unter Spannung, bis Elektrofachpersonal mit PV-Kenntnissen den sicheren Zustand festgestellt hat. Führen Sie keine eigene Abschaltung durch und berühren Sie keine beschädigten Teile.
Können PV-Schäden unsichtbar sein?
Ja. Mikrorisse in Solarmodulen können mit bloßem Auge unsichtbar bleiben und trotzdem die Anlage beeinträchtigen. Deshalb beweist auch eine optisch unauffällige Anlage nicht automatisch, dass kein Schaden vorliegt. Umgekehrt muss aber nicht jede Anlage nach jedem kleinen Hagel automatisch stillgelegt werden. Den Umfang bewertet der Fachbetrieb: Sichtbare Auffälligkeiten, Störmeldungen oder Leistungseinbrüche sind Anlass, die Anlage fachlich prüfen zu lassen.
Welche Fotos braucht die Versicherung?
Hilfreich sind Übersichtsaufnahmen des Hauses und Detailbilder der Einzelschäden, dazu Aufnahmen der Wasserwege und Innenfolgen, betroffener Fenster, Rollläden, Markisen, der Fassade und der Photovoltaik sowie des beschädigten Hausrats. Notieren Sie Datum und Uhrzeit und Typenschilder, soweit sicher erreichbar. Bewahren Sie auch Belege über Notmaßnahmen und Rechnungen auf. Nehmen Sie für ein besseres Foto keine riskante Position ein und steigen Sie nicht aufs Dach.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Melden Sie den Schaden zeitnah – der genaue Rahmen richtet sich nach Ihrem Vertrag, eine allgemeine Stundenfrist gibt es nicht. Wichtig ist, dass Sie den Schaden dokumentieren, sichere Notmaßnahmen ergreifen und die Meldung nicht unnötig verzögern. Notieren Sie sich die Vorgangsnummer und die Ansprechpartner. Ob und in welchem Umfang gezahlt wird, entscheidet Ihr Vertrag samt Selbstbehalt und Ausschlüssen; dieser Ratgeber sagt keine Leistung zu.
Soll ich sofort reparieren lassen?
Trennen Sie Notmaßnahme und Dauerreparatur. Sichere Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung sollten Sie nicht verzögern, damit der Schaden nicht wächst. Die dauerhafte Reparatur stimmen Sie dagegen vor größeren Arbeiten mit der Versicherung ab und beachten den Gutachter- oder Freigabeprozess. Beginnen Sie keine endgültige Instandsetzung, bevor der Schaden dokumentiert ist. Das bedeutet nicht, dass jede Reparatur zwingend auf eine Freigabe warten muss.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Hagel?
Hagel ist in der Wohngebäudeversicherung typischerweise eine versicherte Gefahr, die grundsätzlich das Gebäude und versicherte Gebäudebestandteile betrifft. Ob und in welchem Umfang gezahlt wird, hängt aber vom Vertrag ab – etwa von Selbstbehalt, Höchstentschädigung, mitversicherten Nebengebäuden und Ausschlüssen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein oder fragen Sie Ihre Versicherung. Dieser Ratgeber ordnet nur ein und sagt keine Deckung zu.
Braucht Hagel Windstärke 8, damit gezahlt wird?
Nein, das vermischt zwei Dinge. Sturmdeckung ist häufig an eine bestimmte Windstärke gebunden, oft ab Windstärke 8. Hagelschäden werden dagegen grundsätzlich unabhängig von der Windstärke betrachtet. In einem konkreten Unwetter können mehrere Ursachen zusammenwirken. Legen Sie die Schadenursache nicht selbst abschließend fest, sondern sichern Sie Bilder, Wetterdaten und den Fachbefund. Der Versicherer entscheidet nach Vertrag und Schadenbild.
Zahlt die Hausratversicherung bei eindringendem Wasser?
Die Hausratversicherung betrifft grundsätzlich bewegliche Sachen im Haushalt, und ob sie leistet, hängt vom versicherten Ereignis, vom Schadenweg und vom Vertrag ab. Eine pauschale Zusage für jedes eindringende Regenwasser gibt es nicht, und offengelassene Fenster oder Türen können relevant sein. Dokumentieren Sie den beschädigten Hausrat und den Wasserweg und klären Sie den konkreten Umfang mit Ihrem Hausratversicherer.
Ist die Photovoltaik automatisch mitversichert?
Nicht automatisch. Eine Photovoltaik-Anlage kann in der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert oder separat versichert sein. Ertragsausfall, innere Betriebsschäden und Mikrorisse sind nicht automatisch umfasst. Prüfen Sie Ihren Vertrag und Ihren Versicherungsschein daraufhin, ob und wie die Anlage eingeschlossen ist. Im Zweifel fragen Sie Ihre Versicherung. Dieser Ratgeber ordnet nur ein und ersetzt keine Vertrags- oder Rechtsberatung.
Sind Carport, Gartenhaus und Gewächshaus mitversichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Nebengebäude, Carports, Gewächshäuser, Zäune, Markisen und weitere Außenanlagen sind in der Wohngebäudeversicherung nur je nach Vereinbarung eingeschlossen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein daraufhin, welche dieser Bauteile mitversichert sind und ob Selbstbehalt oder Höchstentschädigung gelten. Dokumentieren Sie auch hier die Schäden. Für die verbindliche Auskunft ist Ihre Versicherung zuständig, nicht dieser Ratgeber.
Was sollten Mieter nach einem Hagelschaden tun?
Sichern Sie zuerst Personen und Hausrat und informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich über Gebäudeschäden. Dokumentieren Sie die Gebäudeschäden sowie Ihren eigenen beschädigten Hausrat und kontaktieren Sie Ihren Hausratversicherer. Beauftragen Sie keine Dach-, Fenster- oder Fassadenreparatur eigenmächtig, außer bei zulässiger akuter Gefahrenabwehr. Eine pauschale Zusage zu Mietminderung oder Kostenerstattung gibt es nicht – das hängt vom Einzelfall ab.
Wer beauftragt im Mehrfamilienhaus den Dachdecker?
In der Regel liegt die Beauftragung des Dachdeckers bei Eigentümer, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, nicht bei einzelnen Mietern. Als Mieter melden Sie den Schaden unverzüglich und dokumentieren ihn, greifen aber selbst nur zur zulässigen akuten Gefahrenabwehr ein. Die Verwaltung oder der Eigentümer organisiert Fachbetrieb, Notabdichtung und die Meldung an den Gebäudeversicherer. So bleibt die Verantwortung klar verteilt.
Zahlt die Teilkasko bei Hagelschaden am Auto?
Hagelschäden am Fahrzeug sind grundsätzlich ein Thema der Teilkaskoversicherung, sofern eine solche besteht. Der genaue Umfang und eine mögliche Selbstbeteiligung richten sich nach Ihrem Kfz-Vertrag. Dokumentieren Sie die Schäden am Fahrzeug getrennt von den Gebäudeschäden und melden Sie sie Ihrem Kfz-Versicherer. Der Autoschaden gehört nicht in die Gebäude- oder Hausratmeldung. Für die verbindliche Auskunft ist Ihre Kfz-Versicherung zuständig.
Wie erkenne ich unseriöse Notdienste?
Warnzeichen sind Haustürgeschäfte unter Zeitdruck, hohe geforderte Barvorauszahlungen und fehlende schriftliche Angebote. Prüfen Sie Identität und Fachbetrieb, lassen Sie sich einen nachvollziehbaren Auftrag geben und fragen Sie Ihre Versicherung oder die Innung nach geeigneten Betrieben. Das ist keine pauschale Betrugsunterstellung – bei akuter Gefahrenabwehr darf es schnell gehen. Für die dauerhafte Reparatur haben Sie meist Zeit, in Ruhe ein seriöses Angebot einzuholen.
Wie bereite ich mein Haus künftig besser auf Hagel vor?
Achten Sie auf Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, schließen Sie Fenster, Türen und Dachluken rechtzeitig, lassen Sie Rollläden früh und sicher herunter und stellen Sie Fahrzeuge frühzeitig unter. Sichern Sie lose Gegenstände. Langfristig helfen regelmäßige Dach- und Entwässerungswartung und ein prüfender Blick auf Versicherungsschutz und PV-Einschluss. Ein Gebäude lässt sich nicht hagelsicher machen, aber gut vorbereiten – ohne kurzfristige Arbeiten auf Außenflächen während des Gewitters.
Passend dazu: Verhalten bei Gewitter und Blitz ruhig nachlesen.
Quellen & Stand
Stand: 14.07.2026. Sicherheits-, Bau-, Elektro-, Photovoltaik- und Versicherungsangaben werden regelmäßig geprüft; volatile Angaben wie aktuelle Wetterlagen und Vertragsbedingungen können sich ändern. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Organisationshilfe und ersetzt keine Dach-, Elektro-, Statik- oder Versicherungsfachprüfung im Einzelfall. Steigen Sie nicht selbst aufs Dach. Bei Brand, Stromgefahr, herabfallenden Bauteilen, Verletzten oder Einsturzgefahr wählen Sie 112.
- Deutscher Wetterdienst (DWD): amtliche Unwetterwarnungen und Wetterinformationen.
- NDR: Berichterstattung zu den Hagelunwettern in Niedersachsen und Norddeutschland in der Nacht zum 14.07.2026 (Hagelkörner rund 3 bis 4 cm).
- Verbraucherzentrale: Hinweise zu Schadenmeldung, Schadenminderung und Versicherungsfragen nach Unwettern.
- DGUV und BG BAU: Grundsätze zu Absturzschutz und sicherem Arbeiten in der Höhe (Facharbeit auf dem Dach).
- Fachinformationen zu Photovoltaik-Sicherheit: PV-Anlagen nach Beschädigung grundsätzlich als unter Spannung betrachten, Prüfung durch Elektrofachpersonal mit PV-Kenntnissen.
Für Deckung und Umfang ist Ihr Versicherungsvertrag maßgeblich. Bei akuter Gefahr gilt immer die 112.